"Ich möchte bei meiner Eigentumswohnung einen Balkon anbauen. Bautechnisch ist das möglich. Muss nur die Hausverwaltung zustimmen oder muss ich alle Eigentümer fragen?"
Will ein Eigentümer Änderungen an seiner Wohnung vornehmen und dazu auch noch allgemeine Teile in Anspruch nehmen, dann ist dafür die Zustimmung aller Eigentümer nötig. Die Fassade ist so ein allgemeiner Teil. Deswegen kann die Hausverwaltung derartige Eingriffe nicht bewilligen.
Zustimmung der anderen Eigentümer
Erreicht der bauwillige Eigentümer nicht die Zustimmung aller Miteigentümer, kann er einen diesbezüglichen Antrag beim Bezirksgericht stellen. Dabei muss er beweisen, dass die angestrebte Änderung (hier der Balkonzubau) entweder der Übung des Verkehrs entspricht (allgemein üblich ist) oder seinem wichtigen Interesse dient.
Erscheinungsbild darf nicht leiden
Auf keinen Fall dürfen schutzwürdige Interessen der übrigen Miteigentümer beeinträchtigt werden. Auch das Erscheinungsbild des Hauses darf durch den Zubau nicht leiden. Es wird daher immer auf den Einzelfall ankommen, ob das Gericht dem Vorhaben zustimmt oder nicht.
Nimmt der Eigentümer seine Änderung eigenmächtig vor, kann jeder andere Miteigentümer auf Beseitigung klagen.
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