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AWD: falsche Anlageberatung - VKI gewinnt einen Prozess gegen Finanzberater

Konsumenten hatten AWD-Beratern vertraut, ihr Geld in riskante Firmenbeteiligungen angelegt und Verluste erlitten. Der VKI klagte und gewann einen ersten Prozess, ein zweiter wurde vorerst verloren, drei weitere laufen.

Beteiligungen an Boden-Invest  

In den Jahren 1992 bis 1996 verkaufte die AWD Kommanditbeteiligungen an der Boden-Invest. Bei dieser Form der Geldanlage investiert man sein Geld in Unternehmen. Im schlimmsten Fall kann man dabei sein gesamtes Kapital verlieren. Viele unerfahrene Anleger vertrauten auf die Zusicherungen der AWD-Anlagenberater und erhofften sich  bessere Gewinne als etwa bei einem Bausparvertrag. Tatsächlich mussten die Anleger aber Verluste hinnehmen. Grund: Ein Teil der Gelder wurde in argentinische Euro-Staatsanleihen angelegt, die dann deutlich an Wert verloren.

Fünf Klagen auf Schadenersatz

Der VKI klagte - im Auftrag des BMSGK - den AWD in fünf Fällen auf Schadenersatz, Begründung: falsche Anlageempfehlung. In allen Fällen behaupten die Konsumenten, nicht über das Risiko einer Kommanditbeteiligung aufgeklärt worden zu sein. Jetzt liegen die ersten beiden Urteile in Österreich vor.

Nachbar als AWD-Berater

Fall 1: Ein einfacher Arbeiter ohne nennenswertes Vermögen, wurde im Jahr 1993 von seinem Nachbarn angesprochen. Der Mann arbeitete seit geraumer Zeit für den AWD und bot seine Dienste zur Vermögensberatung an. Der AWD-Berater brachte dem Konsumenten die Vorteile des Besitzes von Grund und Boden anstatt reinem Kapital nahe. Vermittlerin dieser Kommanditbeteiligung war die „Kapital & Wert“. Was so eine Kommanditbeteiligung bedeute, wurde dem Arbeiter nicht erklärt. Er wurde auch nicht darauf hingewiesen, dass er sein Geld zur Gänze bzw. teilweise verlieren könnte.

Der Konsument bezahlte insgesamt einen Betrag von 9.592,81 Euro ein. Nach zehn Jahren wurde ihm mitgeteilt, dass er nur 6.842,46 Euro erhalten werde (78,46 Prozent des eingezahlten Kapitals).

Gericht: besser über Risiko aufklären

Das Erstgericht meinte, dass die AWD-Berater den unerfahrenen Anleger über das Risiko besser hätten informieren sollen. Dass sie ihm einen Kapitalmarktprospekt ausgehändigt hätten, ändere nichts. Dieser Prospekt sei für einen wirtschaftlich uninformierten Konsumenten weitgehend unverständlich gewesen. Da AWD keine Berufung eingelegt hat, ist das Urteil rechtskräftig.

Fall 2: In diesem Fall entschied das Gericht für den beklagten AWD-Berater. Er hatte dem Gericht das Beratungsgespräch und den Hinweis auf das Risiko dieser Geldanlage glaubwürdiger darstellen können als die betroffene Geschädigte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der VKI legt Berufung ein.

AWD verstärkt im Schussfeld

Der Finanzdienstleister AWD stand in den letzten Jahren verstärkt im Rampenlicht. Auf der einen Seite verbuchte das in Hannover ansässige Unternehmen deutliche wirtschaftliche Erfolge. So konnte AWD-Deutschland 2003 seinen Gewinn vervierfachen. Gleichzeitig häuften sich – z.B. beim VKI und bei der Stiftung Warentest - Berichte von geschädigten Kunden und Mitarbeitern. Es kam zu Prozessen und es gibt auch in Deutschland Urteile wegen Falschberatung. "Rechtskräftig", so ließ uns die Konzernleitung aus Hannover wissen, seien "bisher nur Urteile zugunsten AWD".

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