Betroffene können sich bei uns melden.
Eine Konsumentin ließ sich von einem AWD-Mitarbeiter beraten und erwarb eine Kommanditbeteiligung. Am Ende erhielt sie wesentlich weniger Geld, als sie einbezahlt hatte. Der Berater hatte diese Anlage allerdings als wenig riskant bezeichnet. Dazu urteilte das Handelsgericht Wien als Berufungsgericht:
Für die fehlerhafte Anlageberatung muss der AWD Schadenersatz leisten. Das Urteil (HG Wien 1 T 147/04w) ist noch nicht rechtskräftig und kann im Volltext angefordert werden:) (01) 588 77-320 . Anleger, die sich durch die AWD-Beratung bei der Kommanditbeteiligung Boden-Invest geschädigt fühlen, sollten sich an uns wenden:
www.verbraucherrecht.at (01) 588 770-0 .
Wir prüfen die Möglichkeit einer Sammelklage.