In einem gewissen Rahmen können Sie private Kosten absetzen.
Außergewöhnliche Belastungen - Steuerliche Aspekte
Bei der Anerkennung gelten strenge Maßstäbe:
- Sind die Ausgaben zwangsläufig erwachsen, d.h., konnten sie nicht vermieden werden?
- Beeinträchtigen sie die wirtschaftliche Lage des Steuerzahlers? (Es kann dafür auch Selbstbehalte geben).
Nur einige Beispiele:
- Folgekosten einer Allergie (nicht jedoch ein Wohnungsumbau)
- Anwaltskosten (Voraussetzung: Schuldlosigkeit)
- Begräbniskosten (wenn diese nicht aus dem Erbe gedeckt sind)
- Darlehensrückzahlung (wenn zu unverschuldeter außergewöhnlichen Belastung verwendet)
- Entbindung (bei nachgewiesen komplizierten Schwangerschaften)
- Haarbehandlungen (nur für Kinder zur Vermeidung einer schweren psychischen Störung)
- Internatskosten (bei besonderen auswärtigen Berufsausbildungen, insbesondere für allein stehende Elternteile)
- Kosmetische Operationen (nur bei Wiederherstellung nach Unfällen bzw. Verunstaltungen, die einen psychischen Schaden hervorrufen können)
- Lawinenschäden (Aufräumarbeiten, Wiederbeschaffungskosten ohne Selbstbehalt)
- Medikamente und Psychotherapie (im Rahmen von Krankheitskosten)
- Unterhaltskosten (nur als finanzielle Zuwendung im Rahmen einer außergewöhnlichen Belastung des Unterhaltsberechtigten, z.B. Krankheit)
- Zahnbehandlung (siehe dazu: Weitere Artikel - " Zahnbehandlung - Geld zurück vom Finanzamt " 11/2003).