Zum Inhalt

Ausbildungskosten - Steuerlich absetzbar?

Meine Tochter studiert seit kurzem in Wien. Sind Ausgaben in diesem Zusammenhang steurlich absetzbar?

Unter gewissen Umständen gibt es einen Steuerfreibetrag für die Berufsausbildung (Schule, Studium, Lehre) der Kinder von 1500 Schilling (109 Euro) monatlich. Diesen gibt es auch für die Ferienzeit, also insgesamt 18.000 Schilling (1308 Euro) jährlich.

Dabei handelt es sich um einen Fixbetrag; es ist also egal, ob die tatsächlichen Kosten höher oder niedriger sind. Schulgelder sind grundsätzlich nicht abzugsfähig, ausgenommen bei Sonder- und Pflegeschulen im Rahmen der außergewöhnlichen Belastung. Voraussetzung für die Anerkennung eines Freibetrages ist, dass die betreffende Ausbildungsmöglichkeit nicht im Einzugsbereich des Wohnortes angeboten wird. Dafür gelten laut Finanz folgende Kriterien:

  • Die Ausbildungsstätte ist mehr als 80 Kilometer vom Wohnort entfernt.
  • Wenn die Entfernung geringer ist, dann muss die Fahrtzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln mindestens eine Stunde betragen. Das tägliche Hin- und Herfahren muss unzumutbar sein.
  • Bei Schülern und Lehrlingen gilt: Wenn innerhalb von 25 Kilometern keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit besteht und diese am Ausbildungsort wohnen, können die Eltern den Freibetrag beantragen.
  • Das Finanzministerium hat festgelegt, von welchen Orten aus die tägliche Fahrt zum Studienort noch zumutbar ist. Dies steht im Internet auf der Homepage des Finanzministeriums: www.bmf.gv.at, in der Suchmaske „Studienorte“ eingeben.

Fachliche Beratung: Mag. Christine Hapala, Steuerberaterin in Wien
Internet: www.hmc.co.at

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Europa-Akademie Dr. Roland - Entgegenkommend reagiert

Herr Tanerer konnte den Unterricht in der Europa-Akademie Dr. Roland aufgrund massiver Konzentrationsschwierigkeiten nicht mehr besuchen. Bei Dr. Roland reagierte man sehr entgegenkommend. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung. Betreut hat den Fall Mag. Elisabeth Barth.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang