Unter gewissen Umständen gibt es einen Steuerfreibetrag für die Berufsausbildung (Schule, Studium, Lehre) der Kinder von 1500 Schilling (109 Euro) monatlich. Diesen gibt es auch für die Ferienzeit, also insgesamt 18.000 Schilling (1308 Euro) jährlich.
Ausbildungskosten - Steuerlich absetzbar?
Dabei handelt es sich um einen Fixbetrag; es ist also egal, ob die tatsächlichen Kosten höher oder niedriger sind. Schulgelder sind grundsätzlich nicht abzugsfähig, ausgenommen bei Sonder- und Pflegeschulen im Rahmen der außergewöhnlichen Belastung. Voraussetzung für die Anerkennung eines Freibetrages ist, dass die betreffende Ausbildungsmöglichkeit nicht im Einzugsbereich des Wohnortes angeboten wird. Dafür gelten laut Finanz folgende Kriterien:
- Die Ausbildungsstätte ist mehr als 80 Kilometer vom Wohnort entfernt.
- Wenn die Entfernung geringer ist, dann muss die Fahrtzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln mindestens eine Stunde betragen. Das tägliche Hin- und Herfahren muss unzumutbar sein.
- Bei Schülern und Lehrlingen gilt: Wenn innerhalb von 25 Kilometern keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit besteht und diese am Ausbildungsort wohnen, können die Eltern den Freibetrag beantragen.
- Das Finanzministerium hat festgelegt, von welchen Orten aus die tägliche Fahrt zum Studienort noch zumutbar ist. Dies steht im Internet auf der Homepage des Finanzministeriums: www.bmf.gv.at, in der Suchmaske „Studienorte“ eingeben.
Fachliche Beratung: Mag. Christine
Hapala, Steuerberaterin in Wien
Internet: www.hmc.co.at