Die Arbeitnehmerveranlagung für 2003 ergab bei mir eine Rückforderung von 35 Euro! Kann ich eine solche Nachzahlung vermeiden oder dagegen etwas unternehmen?
Antrag zurückziehen
Ja! Wenn eine freiwillig beantragte Arbeitnehmerveranlagung eine Steuernachzahlung zur Folge hat, dann besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihren Antrag wieder zurückziehen. Der Steuerbescheid wird dann aufgehoben. Das ist sogar ganz einfach, und Sie benötigen nicht einmal ein Formular.
Es genügt ein kurzes, formloses Schreiben („Ich ziehe den Antrag … zurück“) innerhalb der Berufungsfrist von vier Wochen ab Zustellung des Bescheids an Ihr zuständiges Finanzamt.