Wann steht mir der Alleinverdienerbetrag zu?
Den Alleinverdienerabsetzbetrag von jährlich 364 Euro gibt es unter folgenden Voraussetzungen:
Wann steht mir der Alleinverdienerbetrag zu?
Den Alleinverdienerabsetzbetrag von jährlich 364 Euro gibt es unter folgenden Voraussetzungen:
Den Alleinverdienerabsetzbetrag können Sie direkt beim Arbeitgeber oder am Jahresende bei der Arbeitnehmerveranlagung beantragen. Für die Einkommensgrenze des Partners sind alle Einkünfte des ganzen Jahres zusammenzurechnen – d.h. auch die vor einer Heirat bzw. nach einer Scheidung.
Für Selbstständige ist der Jahresgewinn (Einnahmen abzüglich Ausgaben) maßgeblich, für Angestellte die steuerpflichtigen Bezüge laut Lohnzettel, vermindert um nachgewiesene Werbungskosten.
In die Zuverdienstgrenze des Partners fallen u.a. auch das Krankengeld/Unfallrenten von den gesetzlichen Versicherungen, das Wochengeld, eine Invaliditätspension, eigentliche steuerfreie Verdienste aus einer Auslandstätigkeit bzw. von internationalen Organisationen (UNO) und Auslandseinkünfte, die gemäß Doppelbesteuerungsabkommen in Österreich unversteuert bleiben.
Nicht berücksichtigt werden u.a. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Kinderbetreuungsgeld, Förderungsbeihilfen des AMS, Alimente sowie steuerfreie Kostenersätze wie Diäten und Kilometergeld.
Mit 1. Juli 2021 entfällt die Steuer-Freigrenze für den Import von Sendungen aus Nicht-EU-Ländern mit einem Warenwert unter 22 Euro.
Frankreich will ab 2020 eine Steuer auf Flugtickets einführen. Air France übt Kritik.
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Das aktualisierte KONSUMENT-Buch „Steuern sparen 2017/18“ hilft Ihnen, Ihre Steuerlast zu reduzieren. Sie finden darin auch Antwort auf Fragen aus der Praxis.
Was für einen Arbeiter oder Angestellten das gering besteuerte Weihnachts- und Urlaubsgeld, ist für Selbstständige der Gewinnfreibetrag – ein Steuerzuckerl.
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