In der Praxis nicht immer.
Seit mehr als zwei Jahren ist das neue Bauträgervertragsgesetz (BTVG) in Kraft .Kauf oder Miete einer Wohnung, vor deren Fertigstellung mehr als 2000 Schilling pro Quadratmeter bezahlt werden muß, unterliegen automatisch diesem Gesetz. Viele Wohnbauskandale haben dazu geführt, daß Wohnungswerber gegen Pleite oder Petite abgesichert werden mußten.