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Fortbildung - Steuerliche Aspekte

In meinem Beruf ist Fortbildung sehr wichtig, was davon ist steuerlich absetzbar?

Ab 2000 ist die Finanz „kulanter“ geworden, beruflich veranlasste Ausbildungskosten werden nun auch anerkannt. Und zwar solche, die „eine sinnvolle Karriereentwicklung innerhalb der gleichen Berufssparte“ ermöglichen.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Dienstprüfungs-Vorbereitungslehrgänge, etwa bei der pädagogischen Akademie, Verwaltungsakademie, Gendarmeriezentralschule (auch „Aufbaulehrgänge zur Arbeitsplatzsicherung“)
  • Kurse für EDV, Buchhaltung, Lohnverrechnung (zB Buchhaltungskurse für Finanzbeamte!!!, Computerperfektionskurs eines Programmierers, Fernstudium/Universitätslehrgang Informatik eines Bankbeamten,...)
  • Führerschein – nur ab „C“ für Berufskraftfahrer oder Fahrlehrer, Staplerführerschein eines Lagerarbeiters,…
  • Hochschulen, Universitäten: Ein Zweitstudium in qualifizierter Verflechtung zu Erststudium und Beruf ist absetzbar, ebenso Kosten für Fachhochschulen und postgraduelle Studien (zB MBA).
  • Ab 2000 sind Beamtenmatura und der Besuch von Fachschulen (HTL), Handelsschulen und HAK absetzbar – wenn es steuerpflichtige Einnahmen gibt!!!; nicht jedoch eine „Abendmaturaschule“.
  • Sprachkurse: nur wenn Spezialkenntnisse im ausgeübten Beruf vermittelt werden, zB „Neue Rechtschreibung“ für Deutschlehrer oder technisches Englisch für Informatiker.

Tipp: Auch Reisekosten anlässlich einer Fortbildung können unter Umständen geltend gemacht werden. Mehr dazu können Sie in dieser Rubrik in den Heften 7 und 10/1999 nachlesen (siehe dazu "Weitere Artikel - Bare Münze").

Fachliche Beratung: Mag. Christine Hapala, Steuerberaterin in Wien
Internet: www.hmc.co.at

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