Ab 2000 ist die Finanz „kulanter“ geworden, beruflich veranlasste Ausbildungskosten werden nun auch anerkannt. Und zwar solche, die „eine sinnvolle Karriereentwicklung innerhalb der gleichen Berufssparte“ ermöglichen.
Fortbildung - Steuerliche Aspekte
Dazu zählen zum Beispiel:
- Dienstprüfungs-Vorbereitungslehrgänge, etwa bei der pädagogischen Akademie, Verwaltungsakademie, Gendarmeriezentralschule (auch „Aufbaulehrgänge zur Arbeitsplatzsicherung“)
- Kurse für EDV, Buchhaltung, Lohnverrechnung (zB Buchhaltungskurse für Finanzbeamte!!!, Computerperfektionskurs eines Programmierers, Fernstudium/Universitätslehrgang Informatik eines Bankbeamten,...)
- Führerschein – nur ab „C“ für Berufskraftfahrer oder Fahrlehrer, Staplerführerschein eines Lagerarbeiters,…
- Hochschulen, Universitäten: Ein Zweitstudium in qualifizierter Verflechtung zu Erststudium und Beruf ist absetzbar, ebenso Kosten für Fachhochschulen und postgraduelle Studien (zB MBA).
- Ab 2000 sind Beamtenmatura und der Besuch von Fachschulen (HTL), Handelsschulen und HAK absetzbar – wenn es steuerpflichtige Einnahmen gibt!!!; nicht jedoch eine „Abendmaturaschule“.
- Sprachkurse: nur wenn Spezialkenntnisse im ausgeübten Beruf vermittelt werden, zB „Neue Rechtschreibung“ für Deutschlehrer oder technisches Englisch für Informatiker.
Tipp: Auch Reisekosten anlässlich einer Fortbildung können unter Umständen geltend gemacht werden. Mehr dazu können Sie in dieser Rubrik in den Heften 7 und 10/1999 nachlesen (siehe dazu "Weitere Artikel - Bare Münze").
Fachliche Beratung: Mag. Christine
Hapala, Steuerberaterin in Wien
Internet: www.hmc.co.at
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