"Kürzlich habe ich eine Kalbsleberstreichwurst eingekauft, die gerade einmal 7 % Kalbsleber enthält. Ist das nicht Etikettenschwindel?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Katrin Mittl, MSc.
Katrin Mittl, MSc |
Nein, das ist kein Etikettenschwindel. Es geht sogar noch weniger: Gerade einmal mickrige 5 % Kalbsleber müssen es laut österreichischem Lebensmittelcodex sein und schon darf sich das Produkt mit der Bezeichnung "Kalbsleberstreichwurst" schmücken. Fast alle großen Erzeuger füllen genau diesen Anteil an Kalbsleber in ihre Würste.
Die von Ihnen genannten 7 % liegen daher deutlich über den Vorgaben bzw. den Erzeugnissen der Konkurrenz. Ein Ausweg aus diesem Missverhältnis, das viele Konsumenten ärgert, wäre eine Änderung der Bezeichnung. Bei "Streichwurst mit Kalbsleber" würden sich vermutlich weniger Kunden darüber wundern, dass in der Wursthaut zum überwiegenden Teil Schweinefleisch und Schweineleber, aber nur zu einem geringen Teil Kalbsleber steckt.
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