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Honig - Kein Haltbarkeitsdatum

Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums ist laut Gesetz zwingend, jedoch gibt es einige Ausnahmen

Auf einem Glas „Feiner Sonnenblumenhonig kaltgeschleudert“ von Firma Darbo fand sich kein Hinweis zur Haltbarkeit wie auf den Honiggläsern anderer Hersteller im Regal. Auch kein Wörtchen über die Herkunft. Laut Gesetz ist zwar die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums zwingend, ausgenommen sind jedoch Waren, die grundsätzlich sehr lange ohne Qualitätsverlust halten; dazu zählen auch Essig, Zucker, Salz, Kaugummi, verpacktes Speiseeis. Und die Herkunft muss nicht angegeben sein. Firma Darbo verhält sich also gemäß den gesetzlichen Vorschriften, doch manche Kunden hätten gern etwas mehr gewusst – vor allem, weil andere Hersteller dazu bereit sind.

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