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Granderwasser-Kritik bestätigt - Oberlandesgericht Wien fällte Urteil

Es gäbe keine Beweise für die Wirkung des Granderwassers, hatte der Biologe Dr. Erich Eder behauptet. Die Vertreiberfirma GRANDER(R)-Produkte, U.V.O. klagte. Nun hat das Oberlandesgericht Wien die Kritik im Kern bestätigt.

Esoterischer Unfug

Der Granderwasser Kritiker Dr. Erich Eder bekam in einem Prozess Recht, den die Tiroler Vertriebsfirma GRANDER(R)-Produkte, U.V.O. gegen ihn angestrengt hatte. Laut Aussage des Wiener Biologen und grünen Bezirksrats, handle es sich bei der Grander-Technologie bzw. dem Granderwasser um einen aus dem Esoterik-Milieu stammenden parawissenschaftlichen Unfug. Dagegen wollte die Firma U.V.O. eine Unterlassung erwirken. Sie wurde nun vom Oberlandesgericht Wien abgewiesen.

OGH-Urteil bestätigt moralischen Vorwurf

Eder erhob auch den moralischen Vorwurf, dass Menschen, die an gefährlichen Krankheiten wie etwa Borreliose oder Krebs leiden, möglicherweise leichtgläubig auf dringend notwendige medizinische Behandlung verzichten und auf die Wirkung des Wunderwassers vertrauen. Auch diese Aussage ist laut Oberlandesgericht Wien sachlich begründet.

Keine Betrugsabsicht

In einem Punkt konnte die Vertreiberfirma das Gericht überzeugen: Eder hatte den Vertreibern vorgeworfen, die kommerzielle Nutzung grenze an Betrug. In diesem Punkt sah das Berufungsgericht den Wahrheitsbeweis als nicht erbracht an. Es fehle der Bereicherungsvorsatz, weil den Kunden ein zumindest 3-monatiges Rückgaberecht eingeräumt werde.

Granderwasser nicht empfehlenswert

"Konsument" hat sich mehrfach mit Granderwasser, dem von Befürwortern geradezu phantastische Wirkungen nachgesagt werden, auseinandergesetzt. Ausdrücklich hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) darauf hingewiesen, dass Granderwasser nach heutigem Wissenstand nicht empfehlenswert ist.

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