Darf in Österreich Fleisch von geschächteten Tieren verkauft werden?
Um Fleisch halal bzw. koscher zu machen, werden Tiere sowohl bei den Muslimen wie den Juden geschächtet. Darunter versteht man das Schlachten ohne Betäubung.
Besondere Schlacht-Vorschriften
An sich verstößt das Schächten gegen das österreichische Tierschutzgesetz. Für rituelle Schlachtungen gelten aber besondere Vorschriften, die nicht nur im österreichischen Tierschutzgesetz, sondern auch in einer EU-Verordnung geregelt sind. So darf nur jemand die Schächtung vornehmen, der über die nötigen Kenntnisse verfügt. Die Tiere müssen nach dem Eröffnen der Blutgefäße wirksam betäubt werden oder es muss eine Betäubung sofort nach dem Schnitt wirksam werden. Außerdem ist die Anwesenheit eines Tierarztes während der Schlachtung vorgeschrieben.
Keine Kennzeichnungspflicht
In Österreich muss Fleisch, das von geschächteten Tieren stammt, nicht gekennzeichnet werden. Kennzeichnungen wie etwa ein Halal-Siegel, sind freiwillig. Dasselbe gilt für koschere Produkte.
Die meisten Tierschutzorganisationen sind der Meinung, dass das Schlachten von Tieren ohne vorherige Betäubung inakzeptabel ist. In Polen wurde Mitte Juli 2013 ein bereits bestehendes Schächtungsverbot erneut bestätigt.