Meine Lieblings-Buttermilch hat plötzlich nicht mehr 485 ml, sondern 500 g. Ist das erlaubt?
Vorschriften zur Kennzeichnung der Füllmenge verpackter Lebensmittel sind in der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegt. Demnach sind Verpackungen mit flüssigen Lebensmitteln nach Volumen, Verpackungen mit anderen Lebensmitteln nach Masseeinheiten zu kennzeichnen.
Regeln für Milch, Buttermilch und Milchmischgetränke
Einzelne EU Mitgliedsstaaten haben hierzu aber spezielle Regelungen. In Deutschland z.B. ist die Füllmenge von Milch in Liter anzugeben. Milcherzeugnisse wie etwa Joghurt müssen nach Gewicht gekennzeichnet werden. Bei Milchmischgetränken ist wiederum das Volumen anzugeben. Bei Buttermilcherzeugnissen (Buttermilch und Reine Buttermilch) hat der Hersteller dagegen die Wahl, ob er die Füllmenge nach Gewicht oder Volumen angibt.