Das Europaparlament stimmte kürzlich in Straßburg für eine Vereinfachung der Regelungen zum Umgang mit Zusatzstoffen, Aromen und Enzymen. Dabei ging es auch um die umstrittenen Azo-Farbstoffe, die in Getränken und Süßigkeiten vorkommen und bei Kindern Hyperaktivität auslösen können. Diese Farbstoffe sollen künftig gekennzeichnet und in Lebensmitteln für Babys und Kleinkinder verboten werden.
Kinder-Naschereien unter der Lupe
Das Testmagazin "Konsument" hat in der Vergangenheit immer wieder Naschereien und Getränke, die Kinder gerne mögen, unter die Lupe genommen und häufig folgende bedenkliche Azo-Farbstoffe entdeckt: Azo-Farbstoffe Tartrazin (E102), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot A (E 124) sowie den künstlichen Farbstoff Chonolingelb (E 104).
Deshalb hat das Testmagazin zu vorsichtigem Umgang mit solchen Naschsachen geraten und davor gewarnt, dass der Konsum bestimmter Zusatzstoffe in größeren Mengen für Kinder nicht unbedenklich ist. Die britische Food Standards Agency (FSA) weist schon seit längerem darauf hin, dass Azo-Farbstoffe in Naschereien mitverantwortlich für hyperaktives Verhalten bei Kindern sein können.
Natürliche Aromen
Das Gesetz, das noch in diesem Jahr in Kraft treten wird, bezeichnet Aromen als natürlich, wenn sie zu 95 Prozent natürlichen Ursprungs sind. Bei Aromen werden Höchstgrenzen für unerwünschte Substanzen festgelegt. Derzeit verwendet die Lebensmittelindustrie rund 2.600 registrierte natürliche und künstliche Aromen.