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Deutsche Bahn: Streit um Lastschrift - EU-Höchstgericht erleichtert Online-Zahlung

"Ich möchte über bahn.de eine Buchung vornehmen und eine Bahnkarte kaufen. Das Unternehmen lässt eine Bezahlung mit dem angebotenen SEPA-Lastschriftverfahren aber nur dann zu, wenn ich einen Wohnsitz in Deutschland habe. Ist das zulässig?“

In dieser Frage prozessierten wir bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dieser sah einen Verstoß gegen das Unionsrecht und beantwortete die Frage mit "nein“.

Wohnsitz in Deutschland?

Die Richter stellten fest: Ein Unternehmen darf Kunden, die Fahrkarten online per SEPA-Lastschriftverfahren kaufen möchten, nicht einen Wohnsitz in Deutschland vorschreiben. Hintergrund ist die SEPA-Verordnung. Sie soll den Zahlungsverkehr im europäischen Wirtschaftsraum harmonisieren. SEPA-Lastschriften sind unabhängig vom Joachim Kogelmann (Bild: U. Romstorfer/VKI)Mitgliedsstaat, in dem das Konto geführt wird.

Grenzüberschreitend zahlen

„Das Urteil ist eine positive Entscheidung im Sinne eines unkomplizierten, grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs in der Europäischen Union“, kommentiert Mag. Joachim Kogelmann, zuständiger Jurist im VKI die Entscheidung. "Das Urteil stellt klar, dass es für eine Internet: Sicher bezahlen - Zahlungsformen im Vergleich kein Wohnsitzerfordernis geben darf, da dies zur Umgehung der SEPA-Verordnung führt", so Joachim Kogelmann weiter. "Durch die Entscheidung ist gesichert, dass Verbraucher ihren gesamten Euro-Zahlungsverkehr über ein einziges Bankkonto innerhalb des SEPA-Raumes abwickeln können und zwar unabhängig vom Wohnsitz."

Lesen Sie die Details auf verbraucherrecht.at: EuGH: Wohnsitz als Voraussetzung für SEPA-Lastschrifteinzug unzulässig

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