Neuerungen im Onlinebanking versprechen mehr Sicherheit bei Geldtransfers. So löst eine App z.B. die SMS-TAN ab. Wer kein Smartphone besitzt, könnte es künftig schwerer haben.
Lesen Sie auch: Neuerungen im Onlinebanking: FAQ - Zwang zur App
Umstellung in vollem Gange
Eine groß angelegte Umstellung im Onlinebanking ist derzeit im Gange. Hintergrund ist die neu gefasste EU-Richtlinie PSD II (Europäische Zahlungsdiensterichtlinie), die u.a. Sicherheitsoptimierungen beim Onlinebanking verlangt: dahingehend, wie sich Nutzer beim Log-in und bei der Authentifizierung von Aufträgen ausweisen. Die Neuerung liegt also auf einer Verbesserung der Sicherheit von Zahlungsvorgängen im Internet. Das ist grundsätzlich zu begrüßen.
Der europaweite Umstellungstermin ist der 14.9.2019. Bis dahin müssen Onlinebanking-Kunden die Aktivierung des Push-TAN-Verfahrens vollzogen haben.
Push-TAN: verschlüsselte Kommunikation
Aber was ist diese Push-TAN? Vereinfacht gesagt ist es eine App, die auf Smartphone oder PC installiert werden muss. Das Onlinekonto und die App werden in weiterer Folge gekoppelt. Bei der Beauftragung einer Zahlung erhält der Verbraucher eine Push-Nachricht an diese App, die ihn auffordert, zu bestätigen, dass die Aktion auch wirklich durchgeführt werden soll. Die Übertragung erfolgt bei der Push-TAN-App, anders als bei einer SMS, vom Bankrechner bis zur App verschlüsselt – also tatsächlich sicherer. Die App selbst ist mit Passwort oder auch biometrischem Verfahren (Fingerabdruck, Gesichtserkennung) geschützt.
Nachteile ohne Smartphone
Kunden ohne Smartphone werden bisweilen im Regen stehen gelassen, wie uns zugetragene Reaktionen von Verbrauchern zeigen. Ein Rundruf bei den heimischen Banken, den wir Ende Juli durchgeführt haben, bestätigt dieses Bild: Wer kein Smartphone besitzt, für den haben nicht alle Banken eine Alternative parat. PC-gestützte App-Versionen werden vielfach nicht angeboten. Ob sich dies in den kommenden Wochen noch ändert? Wir bleiben am Thema dran und werden berichten.
Die Push-TAN-App von Erste Bank und Sparkassen (s Identity-App) haben wir uns übrigens schon in KONSUMENT 5/2019 genauer angeschaut: Zahlungsverkehr online: neue Produkte - Erste Bank: s Identity-App und Bankomatkarte