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24-Stunden-Betreuung - Gut vorbereitet

Wer für seine Angehörigen Hilfe benötigt, steht oft ratlos da. Wir geben grundlegende Tipps zur Vorgangsweise.

Nicht im letzten Moment: Im Bereich der ganztägigen Betreuung zu Hause sind derzeit etwa 60.000 selbstständige Betreuungskräfte und über 500 Vermittlungsagenturen aktiv. Beginnen Sie mit der Suche nach einer geeigneten Betreuung, sobald sich der Betreuungsbedarf abzeichnet. Am besten erstellen Sie eine Liste mit allen zu erledigenden Tätigkeiten (Kochen, Putzen, Einkaufen, Behördenwege, Haustierversorgung etc.). Lassen Sie den Betreuungs- oder Pflegebedarf gegebenenfalls ärztlich erheben. 

Wo und wie suchen? Selbstständige Betreuungspersonen finden Sie im Internet. Auch in regionalen Medien bieten Betreuungspersonen selbst ihre Leistungen an, was den Vorteil hat, dass Sie keine Vermittlungsprovision zahlen. Fragen Sie auch in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis nach Empfehlungen.

Persönliches Kennenlernen: Laden Sie mögliche Pflegekräfte zu einem Gespräch ein, in dem Sie einander kennenlernen und die Situation besprechen können. Fragen Sie nach Referenzen und danach, ob Sie die angegebenen Personen auch kontaktieren können.

Vermittlungsagenturen: Im Internet stößt man auf viele Agenturen, die Personenbetreuung vermitteln. Es kommt vor, dass die Vermittlungstätigkeit nur in der Nennung der Namen von Betreuungspersonen besteht und die Agentur sich nicht einmal zu einer sorgfältigen Auswahl verpflichtet, obwohl sie von den Kunden wie auch von den Betreuungskräften regelmäßige und relativ hohe Gebührenzahlungen verlangt.

Gewerbeberechtigung: Betreuungskräfte sowie Agenturen unterliegen den gewerberechtlichen Vorschriften. Beide Berufsgruppen brauchen eine Gewerbeanmeldung. Lassen Sie sich den Gewerbeschein zeigen.

Standesregeln: Auf Basis der Gewerbeordnung hat das Wirtschaftsministerium Standes- und Ausübungsregeln für Leistungen der Personenbetreuung erlassen. Diese beinhalten Mindestanforderungen an Personenbetreuer und Vermittler (Agenturen).

Agentur-Pflichten: Vermittler müssen unabhängig von einem Vertragsabschluss über Pflichten und Kosten der Betreuungspersonen sowie über Vermittlungsgebühren und deren Leistungsinhalte aufklären. Noch vor dem Abschluss des Vermittlungsvertrags müssen sie den Betreuungsbedarf und die Betreuungssituation vor Ort erheben und prüfen, ob die konkret vorgesehene Betreuungsperson dafür geeignet ist. Die Ergebnisse dieser Erhebung sind zu dokumentieren. Sie haben das Recht auf eine Kopie davon. 

Wie wird die Qualität überprüft?

Verträge mit Agentur und Betreuungsperson: Bei der Beauftragung einer Vermittlungsagentur schließt man zunächst mit der Agentur einen Vermittlungsvertrag ab und unabhängig davon einen Personenbetreuungsvertrag (bzw. einen Arbeitsvertrag) mit der Betreuungsperson. Meist verpflichtet man sich dabei zur Zahlung von monatlichen Beiträgen an die Agentur und/ oder zu einmaligen Vermittlungsgebühren pro vermittelter Betreuungskraft. Führt die Agentur regelmäßige Qualitätskontrollen durch, kümmert sie sich um die Bereitstellung von Ersatzkräften im Fall von Krankheit und Urlaub sowie um die laufenden Behördenangelegenheiten, schließt sie eine Haftpflichtversicherung für die Personenbetreuerinnen ab und steht sie jederzeit als Anlaufstelle für Fragen oder Beschwerden zur Verfügung, wird es gerechtfertigt sein, dass sie diese Leistungen auch verrechnet. 

Schriftlich und mit Kopie: Der Vermittlungsvertrag ist schriftlich abzuschließen. Sie haben das Recht auf eine Kopie davon. Verträge müssen gewisse Mindestinhalte aufweisen, darunter die Namen/Adressen der Vertragsparteien sowie Beginn und Dauer des Vertragsverhältnisses. Vereinbarungen zur Vertragsbeendigung sind ebenfalls in den Vertrag aufzunehmen: Beim Tod der betreuten Person endet der Vertrag automatisch, an die Agentur bereits bezahlte Beträge sind anteilig zurückzuerstatten. Beide Vertragspartner haben ein Kündigungsrecht zum Monatsende, wobei eine 14-tägige Kündigungsfrist zu beachten ist. Leistungen und der Preis – sowohl für die Betreuung selbst als auch für einmalige und laufende Vermittlungsleistungen – sind klar und deutlich im Vertrag zu regeln. Vermittler müssen außerdem in einem „zeitlich angemessenen Ausmaß“ erreichbare Kontaktpersonen angeben, ihre laufenden Leistungen dokumentieren und Ihnen auf Wunsch diese Unterlagen in Kopie ausfolgen.

Vertrag zwischen Agentur und Betreuungskraft: Ergänzend müssen die Vermittler einen Vertrag mit den Betreuungspersonen abschließen. Auch für diese Verträge gelten Informationspflichten und Mindestanforderungen, die im Wesentlichen jenen der Verträge zwischen Vermittler und Kunde entsprechen. Viele Agenturen verrechnen den Betreuungspersonen allein für die Vermittlung regelmäßige hohe Gebühren; erfahrungsgemäß führt das oft zu einer hohen Fluktuation der letztlich oft sehr schlecht bezahlten Betreuungskräfte. Gerade für ältere und pflegebedürftige Menschen ist es jedoch problematisch, wenn die Betreuungspersonen wechseln. 

Nachfragen: Verlassen Sie sich – auch bei der Vermittlung durch Profis – nicht darauf, dass „rechtlich eh alles passt“. Die selbstständige Betreuungskraft muss sich selbst um Steuern und Sozialabgaben kümmern. In der Praxis kommt es damit immer wieder zu Problemen; besonders dann, wenn die vermittelnde Agentur falsch oder gar nicht informiert hat.

Wie wird die Qualität überprüft? Eine unabhängige (staatliche) Kontrolle der Vermittlungsagenturen oder ein staatliches Gütesiegel gibt es derzeit nicht. Die bekannten Hilfsorganisationen Caritas, Volkshilfe und Hilfswerk haben sich unter dem Label "Sicher.Kompetent.Fair“ auf gemeinsame Qualitätsstandards geeinigt.

Checkliste: Das sollten Sie eine Agentur fragen

  • Wird mit Vermittlern im Ausland kooperiert? 
  • Wie werden die Betreuungskräfte ausgesucht? 
  • Welche Qualifikationen müssen sie aufweisen und wie werden diese nachgewiesen? Welche praktischen Erfahrungen hat die Betreuungsperson? 
  • Gibt es ein persönliches Erstgespräch der Vermittlungsagentur oder einer beauftragten Organisation mit der Betreuungsperson ? 
  • Welches Niveau der Sprachkenntnisse wird gefordert und werden die Sprachkenntnisse überprüft? 
  • Bietet die Vermittlungsagentur den Betreuungskräften Unterstützung in rechtlichen Belangen (etwa bei der Gewerbeanmeldung)? 
  • Sorgt die Agentur für Ersatz, wenn die Betreuungsperson ausfällt? 
  • Was geschieht, wenn man mit der Betreuungsperson nicht zufrieden ist? 
  • Wie sieht die Qualitätskontrolle aus? Gibt es regelmäßige Besuche von diplomierten Pflegefachkräften? In welchen Abständen? Wie läuft die Kontrolle ab, wie lange dauert sie und was wird wie dokumentiert? Sind diese Besuche extra zu bezahlen? 
  • Wie sehen die Verträge der Agentur mit den Betreuungspersonen aus? Müssen die Betreuungspersonen Zahlungen an die Agentur leisten und wenn ja, in welcher Höhe?
  • Können die Betreuungspersonen ihren Transport selbst organisieren oder müssen sie einen (vielleicht teureren) Fahrtendienst der Agentur in Anspruch nehmen? 
  • Sind die Betreuungspersonen haftpflichtversichert? 
  • Fragen Sie auch nach Referenzen, wenn Ihnen eine Betreuungsperson vermittelt wird.

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