Wer für seine Angehörigen Hilfe benötigt, steht oft ratlos da. Wir geben grundlegende Tipps zur Vorgangsweise.
Nicht im letzten Moment: Im Bereich der ganztägigen Betreuung zu Hause sind derzeit etwa 60.000 selbstständige Betreuungskräfte und über 500 Vermittlungsagenturen aktiv. Beginnen Sie mit der Suche nach einer geeigneten Betreuung, sobald sich der Betreuungsbedarf abzeichnet. Am besten erstellen Sie eine Liste mit allen zu erledigenden Tätigkeiten (Kochen, Putzen, Einkaufen, Behördenwege, Haustierversorgung etc.). Lassen Sie den Betreuungs- oder Pflegebedarf gegebenenfalls ärztlich erheben.
Wo und wie suchen? Selbstständige Betreuungspersonen finden Sie im Internet. Auch in regionalen Medien bieten Betreuungspersonen selbst ihre Leistungen an, was den Vorteil hat, dass Sie keine Vermittlungsprovision zahlen. Fragen Sie auch in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis nach Empfehlungen.
Persönliches Kennenlernen: Laden Sie mögliche Pflegekräfte zu einem Gespräch ein, in dem Sie einander kennenlernen und die Situation besprechen können. Fragen Sie nach Referenzen und danach, ob Sie die angegebenen Personen auch kontaktieren können.
Vermittlungsagenturen: Im Internet stößt man auf viele Agenturen, die Personenbetreuung vermitteln. Es kommt vor, dass die Vermittlungstätigkeit nur in der Nennung der Namen von Betreuungspersonen besteht und die Agentur sich nicht einmal zu einer sorgfältigen Auswahl verpflichtet, obwohl sie von den Kunden wie auch von den Betreuungskräften regelmäßige und relativ hohe Gebührenzahlungen verlangt.
Gewerbeberechtigung: Betreuungskräfte sowie Agenturen unterliegen den gewerberechtlichen Vorschriften. Beide Berufsgruppen brauchen eine Gewerbeanmeldung. Lassen Sie sich den Gewerbeschein zeigen.
Standesregeln: Auf Basis der Gewerbeordnung hat das Wirtschaftsministerium Standes- und Ausübungsregeln für Leistungen der Personenbetreuung erlassen. Diese beinhalten Mindestanforderungen an Personenbetreuer und Vermittler (Agenturen).
Agentur-Pflichten: Vermittler müssen unabhängig von einem Vertragsabschluss über Pflichten und Kosten der Betreuungspersonen sowie über Vermittlungsgebühren und deren Leistungsinhalte aufklären. Noch vor dem Abschluss des Vermittlungsvertrags müssen sie den Betreuungsbedarf und die Betreuungssituation vor Ort erheben und prüfen, ob die konkret vorgesehene Betreuungsperson dafür geeignet ist. Die Ergebnisse dieser Erhebung sind zu dokumentieren. Sie haben das Recht auf eine Kopie davon.