Der Installateur konnte nicht helfen, die Rechnung kam trotzdem. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Es geschah ausgerechnet an einem Freitag: Aus Herrn Dogans Boiler lief plötzlich Wasser aus. Er rief bei Installateur Breitschopf, 1040 Wien, an und erklärte, dass beim Druckventil und an der Rückwand seines Boilers Wasser ausrann.
"Ich kann nicht helfen"
Ein Mitarbeiter des Installateurs kam wenig später zu Herrn Dogan, sah den defekten Boiler und erklärte, er könne nicht helfen, da er für die Behebung dieses Schadens nicht ausgebildet sei. Der für derartige Reparaturen zuständige Kollege könne am Montag kommen, hieß es, als Herr Dogan nochmals bei Installateur Breitschopf anrief. Das Wasser rann weiterhin kontinuierlich aus dem Boiler. Diese Reparatur konnte nicht erst nach dem Wochenende erledigt werden!
Anderer Installateur reparierte prompt
Herr Dogan kontaktierte einen anderen Installateur und schilderte sein Problem. Dieser Installateur kam prompt und führte die erforderlichen Arbeiten sofort durch: Das schadhafte Gerät wurde abgeklemmt und entleert, ein neues montiert. Die Rechnung machte über 1.100 € aus und wurde von Herrn Dogan unverzüglich beglichen. Alles schien in Ordnung und erledigt.
Anfahrt und Zeitaufwand 75,17 €
Doch einige Wochen später flatterte Herrn Dogan eine Rechnung von Installateur Breitschopf ins Haus: "Einsatz für Reparatur einer defekten Therme. Beim Besuch stellte sich heraus, dass es sich um einen E-Speicher handelt“, stand hier geschrieben. Herr Dogan sollte für Anfahrt und Zeitaufwand 75,17 € bezahlen. "So nicht“, dachte Herr Dogan und setzte Installateur Breitschopf per Mail sowie in einem Brief davon in Kenntnis, dass er diese Rechnung nicht begleichen werde, da sich der Mitarbeiter für die Reparatur als nicht zuständig erklärt hatte. Installateur Breitschopf wiederum ignorierte Herrn Dogans Schreiben und schickte eine Mahnung. Und schließlich noch eine Mahnung, in der er mit dem Rechtsanwalt drohte.
Keine Leistung, keine Rechnung
Herr Dogan wandte sich daraufhin mit der Bitte um fachkundige Unterstützung an unser Beratungszentrum. In unserem Interventionsschreiben an Installateur Breitschopf stellten wir klar, dass bei diesem Reparaturauftrag von seinem Unternehmen keine Leistung erbracht worden war, die Forderung daher unbegründet sei. Herr Dogan hatte, als er bei Installateur Breitschopf angerufen hatte, den Defekt am Boiler deutlich beschrieben. Um weiteren Schaden abzuwenden, musste die Reparatur sofort (und nicht erst nach dem Wochenende) erfolgen. Unsere Intervention war erfolgreich: Installateur Breitschopf lenkte ein und stornierte die Rechnung.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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