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Schadstoffe in Damenschuhen - Gift im Schuh

Wir haben 13 Paar Damenschuhe auf Schadstoffe (Azofarbstoffe und Chrom VI) getestet. Bei zwei Paaren wurden wir prompt fündig.

Diese Markenschuhe finden Sie in der Testtabelle:

  • 5th Avenue
  • Buffalo
  • Clarks
  • Gabor
  • Högl
  • Lasocki
  • Lazzarini
  • Marc O'Polo
  • Paul Green
  • Peter Kaiser
  • Pikolinos
  • Salamander
  • Tommy Hilfiger

Getestet wurde, ob die Schuhe abfärben (Obermaterial, Innenmaterial und Decksohle) und ob sie Schadstoffe enthalten (Azofarbstoffe, Chrom VI, PVC).


Die Temperaturen steigen und die Winter­schuhe werden wieder in Regalen oder im ­Keller zwischengelagert. Zeit, sich mit dem ­einen oder anderen Paar leichter Sommer­schuhe einzudecken. Das Angebot in den Geschäften ist breit gefächert, die Auswahl unter den vielen Modellen in verschiedenen Farben fällt schwer. Kaum Gedanken machen wir uns jedoch darüber, ob sommerliches Schuhwerk, in das man gerne auch mal barfuß schlüpft, frei von Schadstoffen ist.

Test: 13 Paar Marken-Damenschuhe

Wir haben für unseren Test 13 Paar Marken-Damenschuhe eingekauft. Bei allen sind Obermaterial, Futter und Decksohle aus Leder, die Absätze flach. Unter den Modellen finden sich u.a. Ballerinas, Slipper und Sandalen; günstige ebenso wie teurere Schuhe. Pro Paar zahlten wir zwischen 34,95 € (Lasocki, gekauft bei CCC) und 139,90 € (Peter Kaiser, gekauft bei Salamander). Im Labor ließen wir nach Schadstoffen (verbotenen ­Azofarbstoffen, Chrom VI und PVC) fahnden.

Verbotene Azofarbstoffe

Azofarbstoffe werden synthetisch erzeugt und weltweit zum Färben verschiedener Materia­lien wie Leder, Textilien, Stroh, Holz oder Papier verwendet. Bestimmte Azofarbstoffe können allerdings krebserregende Substanzen (Amine) freigeben.

REACH-Verordnung

Azofarbstoffe, die Amine in Konzentrationen von über 30 mg/kg in Fertigerzeugnissen oder Teilen davon freisetzen, dürfen laut sogenannter REACH-Verordnung der EU (REACH steht für Registration, Evalua­tion, Authorisation and Restriction of Chemicals) in Lederwaren und Textilien, die mit der Haut längere Zeit in Berührung kommen, nicht verwendet werden. Sie sind in diesen Kon­zentrationen beispiels­weise in Schuhen, Handschuhen, Uhrbändern, Handtaschen, Brief­taschen sowie in Kleidung, Bettwäsche und Handtüchern verboten.

Giftstoffe durch die Haut aufgenommen

In der REACH-Verordnung wird davon aus­gegangen, dass Azofarbstoffe in Leder und Textilien vom Hautschweiß aufgespalten werden und auf diese Weise entstehende giftige Amine durch die Haut aufgenommen werden können. Gefahr droht aber auch Kleinkindern, die gerne alles nur irgendwie Erreichbare in den Mund stecken und daran lutschen. Derzeit fallen insgesamt 22 Azofarbstoffe unter das Verbot.

 


 

Lesen Sie außerdem diese beiden Schuh-Tests:

1 Paar Schuhe enthält verbotene Amine, 1 Paar enthält Chromat

Högl Velourkid 3000 ozean: verbotene Azofarbstoffe (45 mg/kg) enthalten (Bild: K. Schreiner/VKI) 

Högl: krebserregendes Amin

Zunächst die gute Nachricht: Bei den meisten Schuhen im Test waren keine giftigen Amine nachweisbar, außer beim Modell ­Velourkid 3000 ozean von Högl. In dem bei Stiefelkönig gekauften Paar wurden bei der Analyse 45 mg/kg eines krebserregenden Amins festgestellt. Diese Schuhe, die übrigens stolze 120 Euro kosteten, hätten gar nicht in den ­Handel kommen dürfen! Högl Velourkid 3000 ozean sind dunkelblau. Die Farbe lässt jedoch grundsätzlich keinerlei Rückschluss auf eine mögliche Belastung mit krebserregenden ­Aminen zu.

Leder kann gesundheitsschädliches Chromat enthalten

Leder kann zudem hochgiftiges Chrom VI (Chromat) enthalten. Der Grund: Beim Gerben wird Chromsulfat eingesetzt. Dieses kann mit Chrom VI verunreinigt sein oder beim Verarbeitungsprozess zu Chrom VI oxidieren. Chrom VI ist eingeatmet krebserzeugend und gilt als ­eines der häufigsten Kontaktallergene. Einmal sensibilisiert, reagiert der Körper mit juckenden Hautauschlägen, sobald er mit Chrom-VI-haltigen Produkten in Berührung kommt. ­Betroffene können nur danach trachten, den Kontakt mit dem Allergen zu meiden. Obendrein kann Chrom VI nicht nur in Schuhen, Handschuhen oder Uhrbändern, sondern beispielsweise auch in Textilfarbstoffen enthalten sein.

Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat bereits vor etlichen Jahren zur Allergieprävention ein Verbot von Chrom VI ab der Nachweisgrenze von 3 mg/kg in Lederprodukten des täglichen Bedarfs empfohlen.

Verbot von Chromat in Vorbereitung

Seit 2010 ist in Deutschland über die Bedarfsgegenständeverordnung rechtlich festgelegt, dass in Lederprodukten, die nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in ­Berührung kommen, kein Chrom VI enthalten sein darf. Mittlerweile scheint die Botschaft auch bei der EU-Behörde angekommen zu sein. Chrom-VI-Verbindungen in Ledererzeugnissen werden auch in Brüssel als nicht ­hinnehmbare Gefahr für die menschliche ­Gesundheit eingestuft. Die REACH-Verordnung wurde mit 25. März 2014 entsprechend geändert. Demnach dürfen Ledererzeugnisse und Waren mit Lederteilen, die mit der Haut in Berührung kommen, künftig nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn sie einen Chrom-VI-Gehalt von 3 mg/kg oder mehr ­(Trockengewicht des Leders) aufweisen.

Lazzarini von Humanic: Chromat (Chrom VI 30 mg/kg) enthalten (Bild: K. Schreiner/VKI) 

Lazzarini: Chromat enthalten

Bis 1. Mai 2015 gilt eine Übergangsfrist, danach dürfte das Modell Lazzarini, bei Humanic um 74,95 € erstanden, nicht mehr in den Verkauf gelangen. Im schwarzen Deckleder und in der Innensohle dieser Schuhe haben wir im Labor 30 mg Chrom VI/kg festgestellt. Der Grenzwert für Chrom VI wurde hier um das 10-fache(!) überschritten. In allen anderen Schuhen war kein Chrom VI nachweisbar. Die Untersuchung der Kunststoffteile der Schuhe auf PVC brachte durchwegs erfreuliche Resultate. In keinem Paar haben wir umweltbelastendes PVC gefunden.

Fast alle Schuhe färben ab

Viele färben ab

Sandalen trägt man klarerweise ohne Socken. Aber auch in leichte geschlossene Schuhe wie z.B. Ballerinas schlüpft man in der warmen Jahreszeit gern mit bloßen Füßen. Das sieht besser aus und ist meistens angenehmer, kann andererseits aber auch lästige Konsequenzen nach sich ziehen. Denn das Leder vieler Schuhe färbt ab – und die Füße ein. Wir haben jene Lederteile auf Abfärben geprüft, die direkt mit der Haut in Kontakt kommen, wenn der Schuh ohne Strümpfe getragen wird. Das sind vor ­allem das Futter und die Decksohle; sofern das Außenleder über den oberen Schuhrand in das Innere gezogen ist, auch das Außenleder.

Nur 3 Schuhe färben nicht ab

Das Ergebnis: Nur bei drei Modellen färbte das Leder nicht ab: bei 5th Avenue (39,90 €, ­gekauft bei Deichmann), Clarks Freckle Ice (79,99 €, gekauft bei Stiefelkönig) und Piko­linos Pistach-CR (125 €, gekauft bei Vanity Schuhmoden). Somit hatte gerade einmal je eines der preiswerten, eines der mittelpreisigen und eines der teureren Modelle im Test ein farbbeständiges Innenleben.

Abfärben ist kein Reklamationsgrund

Die meisten Schuhe, egal ob preiswert oder teuer, färbten also ab. Das ist zwar ärgerlich, aber kein Reklamationsgrund, heißt es von ­seiten des Schuhhandels. Wie stark Leder abfärbt, hängt in erster Linie davon ab, wie sehr man schwitzt. Dunkles Leder färbt naturgemäß stärker ab als helles. Da Abfärben nicht als Mangel gilt, gibt es jedoch kein Recht auf ­Umtausch. Manche Hersteller weisen darauf von vornherein hin.

Buffalo ­beispielsweise legt Schuhen eine Karte mit folgendem Hinweis bei: „Unregelmäßigkeiten in Farbe und Struktur sind ein typisches Qualitätsmerkmal und kein Reklamationsgrund. Ungefütterte Schuhe, ­sowie modisch eingefärbte Futterleder und Decksohlen können in Verbindung mit der ­natürlichen Wärme und Feuchtigkeit des Fußes abfärben. Dies ist kein Herstellungsfehler und deshalb auch kein Grund zur Beanstandung.“ Andere Hersteller halten es ähnlich.

Lederpiktogramme

Folgende Bestandteile eines Schuhs müssen hinsichtlich des verwendeten Materials gekennzeichent sein:

Lederpiktogramme (Bild: iriselmo/Shutterstock.com) 

Testtabelle: Schadstoffe in Damenschuhen

Zusammenfassung

  • Stark belastet. Beim Högl Velourkid 3000 ozean (Stiefelkönig) wurde ein verbotener Azofarbstoff, bei Lazzarini (Humanic) giftiges Chrom VI im Leder nachgewiesen. Die Schuhe hätten unserer Ansicht nach nicht in den Verkauf gelangen dürfen.
  • Kindersicher verstauen. Kleinkinder stecken gerne alles Mögliche in den Mund. ­Schuhe kindersicher verwahren. Im Leder möglicherweise enthaltene Giftstoffe werden durch Speichel herausgelöst.
  • Abfärben. Leder färbt oft ab; dunkles stärker als helles. Das Abfärben wird zudem durch Schwitzen verstärkt. Beim Schuhkauf daher auf helles Innenfutter achten. Bei ­dunkler Innensohle eventuell dünne, neutrale Einlagen verwenden. In geschlossenen ­Schuhen Füßlinge tragen.
  • Kein Umtausch. Abfärbendes Innenleder gilt nicht als Mangel und ist kein Reklama- tionsgrund. Kunden haben daher in solchen Fällen keinen Anspruch auf einen Umtausch.

Testkriterien

Im Test: 13 Paar Damenschuhe

Probenvorbereitung: Für die chemische Analyse wurde der Schuh in seine Einzelteile zerlegt. Die Lederteile wurden nach Farben sortiert und anschließend gemahlen.

Verbotene Azofarbstoffe: Die Bestimmung bestimmter aromatischer Amine aus Azofarbstoffen in gefärbten Ledern erfolgte nach EN ISO 17234-1 und EN ISO 17234-2.

Chrom VI: Die Bestimmung erfolgte photometrisch nach EN ISO 17075.

Abfärben des Leders: Die Prüfung erfolgte an jenen Lederteilen des Schuhs, die beim Tragen mit dem Fuß in Berührung kommen. Je nach Größe des zu prüfenden Leders wurden zwei Filterpapierstreifen (etwa 15 x 80 mm) zurechtgeschnitten. Der eine Filterpapierstreifen wurde in alkalischer Schweißlösung, der andere in saurer Schweißlösung getränkt. Die getränkten Filterpapierstreifen wurden auf die zu untersuchenden Lederteile aufgelegt und so mit Klebeband befestigt, dass ein möglichst enger Kontakt zwischen der Probe und dem Filterpapier gegeben war.
Der Schuh wurde danach in einem Trockenschrank zwei Stunden bei 40 (± 2) Grad Celsius und hoher Luftfeuchtigkeit gelagert. Anschließend wurde das Filterpapier vom Schuh genommen und im Trockenschrank für eine weitere Stunde bei 40 (± 2) Grad Celsius getrocknet. Die Anfärbung des Filterpapiers wurde visuell beurteilt.

PVC: Untersuchung der Kunststoffteile der Schuhe auf PVC mittels Beilstein-Methode.

Anbieter

5th Avenue: Deichmann SchuhvertriebsgmbH
Modecenterstraße 22
MGC Office 4,Top 6
A-1030 Wien
01 798 64 00
www.deichmann.com

Buffalo Boots GmbH
Rüdesheimer Straße 51
D-65239 Hochheim
01 267 50 54
www.buffalo-boots.com

Clarks Shoes Vertriebs GmbH
Albstraße 16-18
D-72764 Reutlingen
+49 7121 97 05-0
www.clarks.de

Gabor Shoes AG
Marienberger Straße 31
D-83024 Rosenheim
+49 8031 801-0
www.gabor.de

Högl Shoe Fashion GmbH
Bahnhofstraße 20
A-4775 Taufkirchen/Pram
07719 88 11-0
www.hoegl.com

Lasocki: CCC Austria GmbH
Bahnhofgürtel 59
A-8020 Graz
0316 26 97 66 20
www.ccc.eu

Lazzarini: Leder & Schuh AG
Lastenstraße 11
A-8020 Graz
0316 78 44-0
www.lsag.com

Marc O'Polo: F. Mairinger GmbH
Peter-Rosegger-Strasse 18
A-4910 Ried im Innkreis
07752 95 00
www.mairinger-textil.at

Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH
Lemberger Straße 46
D-66955 Pirmasens
+49 6331 716-0
www.peter-kaiser.de

Pikolinos: Vanity Schuhmoden
Kärntnertorpassage Top 2B
A-1010 Wien
01 587 32 38

Salamander Austria GmbH
Schönbrunner Straße 218 - 220/A/1
A-1120 Wien
01 815 85 08-0
www.salamander.at

Tommy Hilfiger Deutschland GmbH
Speditionstraße 7
D-40221 Düsseldorf
+49 211 55 98 71 00
www.tommy.com

Leserreaktionen

Rückholaktion

Der erhöhte AZO-Farbstoffanteil in HÖGL-Ballerinas entspricht keinesfalls unserem über 75-jährigen hohen Qualitätsstandard und der all unseren Lederlieferanten vorgegebenen und auch in diesem Fall bestätigten Schadstofffreiheit.

Es wurden vom betroffenen Artikel knapp 500 Paar in Österreich verkauft. Betroffen waren jedoch lediglich 4 Fachhändler. Es handelte sich dabei um eine Sonderproduktion mit einem Material, welches nur für diesen einen Artikel eingesetzt wurde. Die Produktion erfolgte im Juni 2013. Die Schuhe waren ab Juli 2013 im Handel.

Wir haben sofort nach Ihrer Veröffentlichung eine Rückholaktion gestartet.

HÖGL shoe fashion GmbH
Taufkirchen/Pram
(aus KONSUMENT 6/2014)

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