"Unsere Tochter wollte uns ein Geschenk machen und buchte übers Internet vier Karten für eine Veranstaltung. Leider erwischte sie irrtümlich einen Termin, zu dem wir nicht konnten. Das Ticketbüro lehnte eine Umbuchung aber ab. Ist so eine Ablehnung rechtlich gedeckt?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Reinhold Schranz.
Mag. Reinhold Schranz |
Leider ja. Das Vorgehen des Kartenbüros ist nicht konsumentenfreundlich, aber zulässig. Zwar gibt es bei vielen Waren, die man übers Internet kauft, ein Rücktrittsrecht. Freizeitdienstleistungen – dazu zählen auch Karten für Veranstaltungen – sind davon aber ausgenommen. Wenn sie umgetauscht oder zurückgenommen werden, ist das eine Kulanz des Anbieters. Bei Online-Kartenbestellungen ist daher genau darauf zu achten, dass man wirklich die richtigen Karten kauft.