Nachbarschaftskonflikte um Lärm und Tiere häufen sich in unserer Leserpost. Viele individuelle Fragen sind auch grundsätzlich interessant. Hier eine Auswahl – auf vielfachen Leserwunsch sind die Fälle anonymisiert.
Wir wohnen in einem Gemeinschaftshaus mit 10 Eigentumswohnungen. Der Nachbar über uns spielt regelmäßig Schlagzeug, mein Mann und ich arbeiten im Schichtdienst, wir können untertags dadurch kaum schlafen.
Was können wir tun?
Grundsätzlich kommt es in solchen Fällen immer darauf an, ob die Störungen das „gewöhnliche Ausmaß“ überschreiten und die „ortsübliche Benützung“ des Objekts wesentlich beeinträchtigen.
Wichtig ist: In der Beurteilung des Einzelfalls müssen beide Umstände gegeben sein, um erfolgreich dagegen vorgehen zu können. Was nun den konkreten Fall angeht, wird man davon ausgehen können, dass Musikinstrumente wie Blockflöte, Mundharmonika oder Ziehharmonika anders zu beurteilen sind als etwa Blechblasinstrumente oder Schlagzeug („üblich“ dafür sind wohl Proberäume). Wir meinen, dass das Schlagzeugspielen in Wohnvierteln nicht „ortsüblich“ ist, nicht einmal zeitlich limitiert.
Wir schlagen vor, dass Sie – eventuell mit anderen Betroffenen – wiederholt das Gespräch mit dem Nachbarn suchen. Haben Sie im Haus eine Mehrheit, so könnte zudem in der nächsten Hausversammlung die Hausordnung um ein entsprechendes Verbot ergänzt werden. Das wäre jedenfalls auch im Hinblick auf einen tatsächlich nötigen Rechtsstreit von Vorteil. Gerichtsentscheidungen zum Thema Schlagzeugspielen sind uns nicht bekannt.