„Crowdfunding als Finanzierungsform ist in Österreich angekommen“, sagt nicht nur Wirtschaftsstaatssekretär Harald Mahrer. Über die Plattformen Conda, Green Rocket, Home Rocket & Co konnten bis Ende 2015 70 Finanzierungen über einen Gesamtbetrag von 11,1 Mio. Euro abgeschlossen werden. Die Steigerungsrate von 2014 auf 2015 erreichte 335 Prozent. Das ist nicht zuletzt dem Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) geschuldet, das Anfang September 2015 in Kraft getreten ist. Das hat den Crowdfunding-Markt erst richtig zum Erblühen gebracht.
Alternative zu Bankkrediten
Für Österreichs Klein- und Mittelbetriebe ein wahrer Segen, vor allem für Start-ups (junge Unternehmen mit innovativer Geschäftsidee, aber meist ohne jeden finanziellen Background). Ihnen wird dadurch ein kostengünstiger und unbürokratischer Zugang zu Kapital geschaffen, auf den sie sonst kaum Chancen hätten. Will ein Unternehmen einen Bankkredit, wird es genau durchleuchtet und die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Finanzierung genau geprüft. Wenn die Kreditanfrage nicht ohnehin abgeschmettert wird, muss das hoffnungsfrohe neue Unternehmen mit hohen Gebühren rechnen, die gerade in der Startphase ruinös sein können.
Kein Schutz für Anleger
Nun also: Crowdfunding. Man sammelt Geld von Kleinanlegern ein, die, frustriert von den Null-Prozent-Aussichten bei Sparbüchern und Fonds nur allzu gerne bereit sind, sich von einer innovativen Geschäftsidee verführen zu lassen.
Unter stark reduzierten Formalanforderungen können sich Start-ups bis zu 1,5 Millionen Euro holen, innerhalb von 7 Jahren dürfen maximal 5 Mio. Euro aushaften. Als Anlageprodukte kommen Aktien, Geschäftsanteile, Genussrechte und nachrangige Darlehen infrage.
Nachrangdarlehen
In der Praxis sind es allerdings nahezu ausschließlich Nachrangdarlehen – für die Anleger eine (im Vergleich zu anderen Fremdkapitalformen) ungünstige Variante. Im Fall einer Insolvenz sind sie ganz nach hinten gereiht. Ein Nachrangdarlehen wird mehr oder weniger wie Eigenkapital behandelt, man ist also mehr Eigentümer als Gläubiger – allerdings ein Eigentümer ohne jedes Mitbestimmungsrecht. Ob Darlehen ein Anrecht auf Gewinnbeteiligung besitzen, ist Gegenstand eines anhängigen Verfahrens; Ausgang ungewiss.
Investment auf 5.000 Euro gedeckelt
Das Alternativfinanzierungsgesetz hat daran nichts geändert. Anders, als viele glauben mögen, will dieses Gesetz nicht primär den Anlegerschutz verbessern, sondern den Unternehmern einen erleichterten und vergünstigten Zugang zum Kapitalmarkt verschaffen. Das maximale Investment ist zwar auf 5.000 Euro gedeckelt, aber das ist auch schon das Einzige, was unbedarfte Anleger schützen könnte.
Die Informationspflichten sind standardisiert, ein Laie wird mit den zur Verfügung gestellten Informationen oft nichts anzufangen wissen. Man muss sich bewusst sein, dass man sein gesamtes eingesetztes Kapital verlieren kann, ohne dass jemand einspringt, wie man es von der Einlagensicherung bei Sparbüchern gewohnt ist.