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Tücken der Taktung - VKI-Klagen teilweise erfolgreich

, aktualisiert am

Im Auftrag der Arbeiterkammer haben wir mehrere Klagen eingebracht.

Versteckte Preiserhöhung möglich

Oft rechnen Telefonanbieter die Gespräche nicht sekundengenau sondern nach Takten ab. Dadurch fällt es Konsumenten schwer, die Kosten im Auge zu behalten. Zudem werden bei einer Taktung 90/60 mindestens 90 Sekunden – also mehr als eine Minute – verrechnet, auch wenn das Gespräch wesentlich kürzer dauert. Ferner kann der Anbieter durch eine Änderung der Taktfrequenz den Preis einfach und unbemerkt erhöhen.

Klage abgelehnt

Dagegen haben wir im Auftrag der AK Vorarlberg mehrere Klagen eingebracht. Eine Abfuhr haben wir uns beim Obersten Gerichtshof geholt. Der wies unsere Verbandsklage gegen die Mobilkom ab: Der durchschnittliche Konsument wisse sehr wohl, dass die monatliche Belastung nicht allein durch das Entgelt pro Gesprächsminute bestimmt werde, sondern auch von Grundentgelten, Mindestgesprächsumsätzen oder der Verrechnung nach Takteinheiten. Diese Verrechnung sei auch branchenüblich, so die Höchstrichter.

Irreführende Werbung bei Tele2

Auch gegen die Werbung von Tele2 für seinen Champion-Tarif „Nur 1 Cent netzintern, nur 8 Cent in alle anderen Netze!“ hatten wir nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb geklagt. Denn nur im Kleingedruckten oder versteckt auf der Website wurde auf die Taktung 90/60 hingewiesen. Diese irreführende Form der Werbung hat nun das Handelsgericht Wien untersagt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Genaueres zu beiden Urteilen gibt es auf www.verbraucherrecht.at.

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