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Telefonrechnung - Justament zahlen!

Wie sich die mobilkom im Pleitefall schadlos halten will.

Der Aufwand fürs Abwimmeln übersteigt die strittige Forderung bei weitem.

Im Jänner 1995 begann Herr Heller1) seinen Dienst bei einer Baufirma. Bei der Anstellung bekam er ein Dienst-Handy. Dabei wurde die Nummer von Herrn Hellers privatem D-Netz-Telefon auf das Gerät des Arbeitgebers übertragen. Ende 1996 schlitterte die Firma in die Insolvenz. Herr Heller kündigte und gab das Handy zurück. Im Oktober 1998, als er die Sache schon längst vergessen hatte, erhielt er Post von einem Inkassobüro. 2866,13 Schilling sei er der mobilkom für eine nicht bezahlte Handy-Rechung schuldig. Herr Heller bat um erklärende Unterlagen. Die bestanden in einer Rechnung, lautend auf die pleite gegangene BauGes. m. b. H., fällig am 1. 3. 1997. Dazu den Zusatz: „Der Anschluß wurde am 10. 4. 92 von Herrn Heller Erich angemeldet. Herr Heller ist unser rechtlicher Vertragspartner und haftet für die offene Forderung. Das Anmeldeformular ist leider nicht mehr vorhanden.“

Letzteres fand Herr Heller seltsam: „Das Formular zwischen Baufirma und mobilkom aus dem Jahr 1995 gibt es nicht mehr, aber das zwischen mir und der (mobilkom-Vorgängerin) Post aus dem Jahre 1992 sehr wohl.“ Der Verdacht liege nahe, daß sich mobilkom nun an ihn halte, nachdem bei der insolventen Baufirma nichts mehr zu holen war.

Als ein Gespräch keinen Erfolg brachte, kam Herr Heller ins „Konsument“-Beratungszentrum: „Wegen nicht einmal drei Tausendern so ein Zirkus! Wahrscheinlich ist es gescheiter, ich zahl’.“ „Kommt gar nicht in Frage“, rief unsere Beraterin und stürzte sich ins Gefecht. Doch die mobilkom schaltete auf stur. Auf unser Nachfragen hieß es lediglich: „Daß bisher die Rechnungen auf die Baufirma gelautet haben, ändert nichts daran, daß weiterhin Herr Heller der Vertragspartner ist.“ Doch gerade jenes Formular, das die Gültigkeit dieses Vertrages belegen könnte, will oder kann die mobilkom nicht vorlegen. Als Herr Heller schriftlich urgierte, kamen nur ein paar dürre Zeilen: „Sie sind... als unser Vertragspartner für die ausgefallenen Entgelte haftbar. Etwaige geleistete Zahlungen durch Dritte sind... nicht relevant.“

Die Rechtsabteilung der mobilkom nahm dazu Stellung: „Bis zur Auflassung des Anschlusses... Ende 1996 wurde von Herrn Heller weder der Anschluß gekündigt noch langte ein Antrag auf Übertragung des Teilnehmerverhältnisses von ihm auf einen Dritten oder ein Anmeldeformular eines Dritten zwecks Begründung eines Teilnehmerverhältnisses... bei uns ein.“ Daher könne man besagtes Formular nicht vorlegen. Doch dies, so mobilkom weiter, sei auch gar nicht nötig, da Herr Heller die Beweislast trüge, wenn er behaupte, daß sein Teilnehmerverhältnis früher beendet worden sei.

Das bringt keine Klarheit, sondern nur weitere Fragen: Warum hat die mobilkom erst erklärt, daß das Formular – der Gerätewechselantrag – nicht mehr vorhanden ist, wenn sie nun behauptet, daß dies gar nicht nötig sei? Und warum heißt es nun, der Anschluß sei Ende 1996 stillgelegt worden, wenn auf der strittigen Rechnung Verbindungsentgelte bis zum 13. 2. 1997 aufgelistet sind?

Mittlerweile liegt der Fall bei der Schlichtungsstelle, der Telecom Control. Also müssen sich bei der mobilkom wieder mehrere Leute damit befassen. Telefonate und Briefeschreiben kosten Geld, das inzwischen den ausständigen Betrag bei weitem übersteigt. Aber so geht es wohl zu, wenn sich ein ehemaliger Monopolbetrieb auf den Justamentstandpunkt versteift.

1) Name von der Redaktion geändert

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