Keine Roaming-Gebühren fällig.
Kunde wurde nicht informiert
Wer im österreichischen Grenzgebiet unabsichtlich über ein ausländisches Handynetz telefoniert, muss keine Auslandskosten zahlen, hat das Bezirksgericht Donaustadt entschieden (noch nicht rechtskräftig). Der Handy-Kunde war nicht informiert worden, dass er sich in einem ausländischen Netz befand. 22 weitere Fälle sind bei der Telekom- Schlichtungsstelle, der RTR, anhängig.