Nebenjob mit Haken
Frau S. nahm einen Nebenjob an: Sie sollte Geld von ihrem Konto nach Lettland weiterleiten. Dieses Geld stammte von Überweisungen durch erschlichene Bankcodes (Phishing). Die Frau wurde vom Obersten Gerichtshof zur Rückzahlung der weitergeleiteten Summe verurteilt, obwohl sie beteuerte, dass sie die Betrugsabsicht nicht erkennen hatte können (OGH 19.2. 2009, 2 Ob 107/08m).