"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um alle Anbieter von mobilem Internet und ihre Auslegungen von "unbegrenztem Surfen".
Wir möchten heute kein einzelnes Unternehmen hinter den Vorhang stellen, sondern jene Anbieter von mobilem Internet, die ihre eigene Auslegung von „unbegrenztem“ Surfen haben, diese aber immer erst im Nachhinein offenlegen. Und das sind mehrere, wie Leserzuschriften belegen.
Downloadgeschwindigkeit im Schneckentempo
Es handelt sich wohlgemerkt um Tarife ohne jene Fußnote, die klein gedruckt darauf hinweist, dass die Downloadgeschwindigkeit nach Verbrauch eines bestimmten Volumens auf Schneckentempo gedrosselt wird. Es handelt sich um Tarife, für die die Kunden mehr zu bezahlen bereit sind, eben weil sie kein Limit haben. Es handelt sich um Tarife, welche von Unternehmen angeboten werden, die wissen, dass Video- und Musikstreaming den Datenverbrauch nach oben schnellen lassen. Genau genommen werben sie sogar damit, dass dies die richtigen Tarife sind, um all die schönen Internetangebote ausgiebig nutzen zu können.
"Unbegrenzt ist unbegrenzt" - oder doch nicht?
Herr Bleich beispielsweise fühlte sich von einem Tarif angesprochen, der die Bezeichnung „unlimited“ schon im Namen trägt. Auch sonst findet sich in den Beschreibungen mehrmals der Hinweis „unlimitiertes Datenvolumen“. Trotzdem wollte Herr Bleich auf Nummer sicher gehen und rief bei der Kundenhotline an. „Unbegrenzt ist unbegrenzt“, wurde ihm versichert. Also bestellte er und legte los.
60 GB in 4 Tagen ist kein normaler Gebrauch
An einem Wochenende lud er dann via Smartphone einige online erworbene Filme herunter, als plötzlich die Downloadgeschwindigkeit rapide sank. Ein für ihn unerklärliches Phänomen, doch sein Anbieter hatte eine Antwort parat. In unfreundlichem Ton wurde ihm mitgeteilt, dass er innerhalb von 4 Tagen mehr als 60 GB an Daten heruntergeladen habe, man daher von unberechtigtem, geschäftsmäßigen Gebrauch ausgegangen sei und in der Folge die Verbindung automatisch gedrosselt worden sei. Mehr war bei der Hotline nicht zu erfahren, doch immerhin schaffte es Herr Bleich, eine Kompetenzebene höher zu gelangen. 60 GB in 4 Tagen stelle keinen „normalen Gebrauch“ dar, meinte dort sein Gegenüber. Die Antwort auf Herrn Bleichs Gegenfrage, was denn nun unter normalem Gebrauch zu verstehen sei, war eher kein Zeugnis für hohe Kompetenz: „Also ich verbrauche im Monat zwischen 1 und 2 GB.“
Bitte das nicht vorhandene Limit nicht überschreiten
In den Vertragsbedingungen behalten sich übrigens alle Anbieter in der einen oder anderen Form das Recht vor, bei missbräuchlicher Verwendung einzuschreiten, ohne Letztere näher zu definieren. Das heißt unter anderem: Unbegrenzt ist unbegrenzt, solange das eigentlich nicht vorhandene Limit nicht überschritten wird. Wer dieser Logik folgen kann, hat das Zeug zum Politiker.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
Mehr Beispiele für negative Erfahrungen von Verbrauchern lesen Sie
Haben auch Sie bereits gute oder schlechte Erfahrungen mit Unternehmen gemacht? Schreiben Sie uns!
|