Aus dem World Wide Web kann man sich vieles kostenlos holen. Aber Achtung: Viele Unternehmen - siehe unten - verlangen bei vermeintlichen Gratis-Angeboten später Geld – meist zu Unrecht.
„Als ich ein Update für mein Navigationsgerät durchführte, bin ich irrtümlich auf ein Download Service geraten“, schrieb uns Herr L. Er hatte dort weder Software heruntergeladen noch seine Benutzerkennung oder das Passwort aktiviert. Trotzdem erhielt er einige Zeit später eine Zahlungserinnerung über 96 Euro, weil er angeblich einen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen hatte.
Unternehmen drohen …
Zur Untermauerung der Forderung hieß es dort:
„Diese Zahlungserinnerung wirkt verzugsbegründend und bewirkt gem. §§ 280, 286 BGB, dass Sie von nun an zum Ersatz des sog. Verzugsschadens verpflichtet sind. Dazu gehören insbesondere auch die weiteren Kosten der Rechtsverfolgung, etwa durch weitere Mahnungen, Einschaltung eines Inkasso-/Rechtsanwaltsbüros oder Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens.“
Diese und ähnliche Floskeln sollen einschüchtern und tun es auch. Entsprechend verzagt sind viele Leserinnen und Leser, die sich an uns wenden, wenn sie so ein Schreiben oder E-Mail bekommen haben.
… wir geben Entwarnung
„Zahlen müssen Sie sicher nichts!“ Diese frohe Botschaft können wir in solchen Fällen geben. Solche Schreiben sind nämlich in den meisten Fällen nur leere Drohungen. Diese Form von Internetabzocke grassiert derzeit. Leider haben auch viele schwarze Schafe das Internet entdeckt und so bewegen sich die Geschäftsmodelle mancher Unternehmen am Rande der Legalität.
Einmal hinsurfen genügt nicht
Damit ein Vertrag zu Stande kommt, müssen beide Seiten dem Vertrag zustimmen. Ein Unternehmer stellt sein Angebot online, ein Konsument nimmt dieses an und bestellt. Bei einem solchen Geschäft – die Juristen sprechen von Fernabsatz – muss aber deutlich über das Rücktrittsrecht informiert werden. Genau da hapert es aber. Entweder wird gar nicht auf das Recht zum Vertragsrücktritt (auch Widerruf genannt) hingewiesen oder so versteckt, dass es für durchschnittliche User nicht zu finden ist.