Ins Minus gerutscht
Ihren Augen nicht trauen wollte Frau P., als das Wertkartenhandy ihres Sohnes ein negatives Guthaben auswies. Der Junior hatte einen Klingelton downloaden wollen – vergeblich. Beim Provider T-Mobile bestätigte man, dass dies möglich ist, aber nur in Ausnahmefällen. Normalerweise prüft das System beim Wählen, ob genügend Guthaben vorhanden ist. Mitunter funktioniert das nicht, und bei Mehrwertdiensten, langen SMS, Bildversand oder im Ausland rutscht man dann ins Minus. Rechtlich ist so ein Negativguthaben unzulässig, wenn nicht beim Kauf der Wertkarte darauf hingewiesen wird. Und bei einem namentlich registrierten Handy könnte man zur Kasse gebeten werden, auch wenn man keine neue Karte kauft.