Hunderte Unternehmen holen sich derzeit von ihren Nutzern die Zustimmung zur Datenverarbeitung ein. Grund ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Manche lassen sich bei der Gelegenheit auch noch andere Dinge bewilligen. Genaues Nachlesen ist ratsam.
Per Mail …
Wer dieser Tage seinen Mail-Account öffnet, den erreichen mehr Nachrichten als sonst. Ob es sich nun um eine Preisvergleichs-Seite handelt oder einen Online-Shop handelt, bei dem man sich einmal angemeldet hat, den Newsletter eines Tierschutzverbandes, das Nachbarschaftsnetzwerk, Facebook oder Uber – sie alle wollen sich derzeit die der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) angepassten Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen genehmigen lassen.
… oder mit der Post
In Geschäften, in denen man Mitglied eines Kundenclubs ist, in Fitnessstudios oder Buchgemeinschaften in denen man sich eingeschrieben hat, bekommen die Betroffenen fallweise auch ausgedruckte Verträge vorgelegt, mit der Bitte sie zu unterschreiben.
Was wird genehmigt?
In der Regel bitten die Unternehmen um die Zustimmung zur Datenverarbeitung, die gemäß der neuen Verordnung explizit gegeben werden muss. Dabei gilt es wachsam zu sein. IT-Experten empfehlen, die Schreiben, ob nun elektronisch oder postalisch, genau zu lesen. Da sich Firmen im Zuge dieser Mitteilungen mitunter noch andere Prozesse genehmigen lassen, gilt es, sich anzuschauen, wofür genau eine Genehmigung überhaupt erteilt wird.
Wieder fällt Facebook negativ auf
So hat zum Beispiel Facebook die Gelegenheit genutzt, um sich die Übermittlung all der Daten von seiner Tochterfirma WhatsApp genehmigen zu lassen, die es zum sicheren Identifizieren von Facebook-Nutzern unter den WhatsApp-Usern braucht. Dadurch kann der Konzern künftig die Facebook-Daten mit jenen der WhatsApp-Nutzer abgleichen, und das obwohl deutsche Gerichte genau diese Verknüpfung nach der Fusion der beiden Netzwerke per Gerichtsbeschluss verboten hatte.
Gesichtserkennung
Zudem hat Facebook sein System zur Gesichtserkennung wieder eingeführt. Die Software, die Fotos analysiert, hatte das Netzwerk schon einmal in Europa installiert, dann aber nach Kritik wieder entfernt. Doch anders als beim ersten Anlauf fragt Facebook im Zuge der Einwilligung zur DSGVO diesmal um eine Zustimmung der Nutzer. Wobei es das ganz geschickt einfädelt. Denn wer nichts an den in der Mail vorgeschlagenen Einstellungen ändert, der stimmt der Gesichtserkennung automatisch zu. Und: Speziell bei Mails von unbekannten Empfängern, die auf eine weitere Internetseite verlinken, sollten keine persönlichen Angaben gemacht werden.
Unerwünschte Mails vom Hals schaffen
Im Übrigen ist die Mailflut auch eine willkommene Gelegenheit, um nervige Newsletter loszuwerden. Denn all jene Newsletter-Anbieter, die noch nicht über eine ausdrückliche Zustimmung für den Versand verfügen (das war zwar schon vor Inkrafttreten der neuen Regeln Pflicht, nur haben sich viele nicht daran gehalten) holen das jetzt nach und senden Rundmails, aus um sich das Abo bestätigen zu lassen. Der Empfänger kann sich dabei in der Regel entweder über eine einfache Option abmelden oder der erneuten Einwilligung einfach nicht zustimmen. So einfach war es nie, sein Postfach von unerwünschten Nachrichten zu reinigen! Nur bei echten Spam-Mails, deren Absender unbekannt und nicht nachverfolgbar sind, schaut man leider durch die Finger.