Kein gutes Geschenk für den Nachwuchs: Die interaktive Puppe "My friend Cayla" hört mit, macht perfide Werbung und lässt sich mühelos hacken. - Jetzt ruft sogar die deutsche Netzagentur Eltern auf, die Puppe zu zerstören.
Lesen Sie auch: www.konsument.at/enox-kinder-smartwatch-sicherheitsluecke
Nicht nur Kühlschränke gehen mittlerweile online. Das Internet der Dinge hat die Spielzeugkiste erreicht. Puppen, die Antworten auf Kinderfragen geben und kleine Plastikroboter, die vom aktuellen Wetter plaudern, sind Wirklichkeit geworden. Das sogenannte interaktive Spielzeug mag zwar einiges können, was das analoge nicht auf dem Kasten hat. Dafür birgt es ernstzunehmende Gefahren in sich.
Erhebliche Datenschutzmängel
Die norwegische Verbraucherorganisation Forbrukkerradet hat drei solcher Spielzeuge unter die Lupe genommen, darunter auch die hierzulande erhältliche Puppe „My Friend Cayla“. Das Ergebnis: Die Spielsachen weisen gleich mehrere bedenkliche Mängel auf, etwa was die Sicherheit betrifft. - Diese Mängel sind so gravierend, dass (Stand: 17.2.2017) die deutsche Netzagentur Eltern aufruft, die Puppe "Cayla" zu zerstören. Warum? Weil sie über Mikrofon und Funkanlage verfügt, damit eine getarnte Abhöranlage darstellt, und diese dürfen in Deutschland (§ 90 Dt TKG) nicht vertrieben werden. In Österreich gibt es soweit ersichtlich, keine vergleichbare Regelung.
Aber alles der Reihe nach: Cayla beispielsweise kann mehr als nur Fragen beantworten und Geschichten vorlesen. Sie ist über Bluetooth mit einer Smartphone-App verbunden, wobei beim Verbinden kein Passwort abgefragt wird. Dadurch kann sich theoretisch ein jeder in der Nähe befindliche Smartphone-Nutzer in die Kommunikation einklinken. Je nach baulichen Gegebenheiten kann er im Umkreis von 10 bis 20 Meter mitlauschen, was im Kinderzimmer geredet wird, kann die Puppe umprogrammieren und sie Dinge „sprechen lassen“, von denen Eltern nicht wollen, dass ihre Kinder sie hören.
Mehrfache Verstöße
Weiters fanden die Tester illegale Klauseln in den Nutzungsbedingungen. Persönliche Daten von Cayla-Usern werden zu Marketingzwecken verwendet und an nicht näher genannte Dritte weitergegeben. Die dadurch gewonnenen Infos werden verwertet, um dem Nutzer maßgeschneiderte Werbung zu schicken. Außerdem können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geändert werden, ohne die User zu verständigen. Das alles verstößt gegen die Datenschutz-Gesetze der EU und die Richtlinien der Spielzeugsicherheit, weshalb wir derzeit ein rechtliches Vorgehen prüfen.