Betriebliche Mitarbeitervorsorge: Was tun mit Anwartschaften?
Sie fragen – wir antworten: Unsere Expert:innen beantworten Ihre Fragen, dieses Mal Gabi Kreindl, Expertin für Finanzdienstleistungen.
Frage
Als Student hatte ich über die Jahre mehrere Nebenjobs, meistens geringfügig angestellt. Jetzt habe ich fast auf einen Schlag von drei unterschiedlichen Vorsorgeunternehmen Post bekommen, bei denen meine Arbeitgeber für mich eingezahlt haben: Sie verfügen über XY Euro, was wollen Sie damit machen? Weiterveranlagen? Kann ich die Konten vereinen?
Antwort
Die Auswahl der Abfertigungskasse erfolgt durch den Arbeitgeber und so kann es zu der Situation kommen, dass Arbeitnehmer:innen durch Tätigkeiten bei mehreren Arbeitgebern auch Guthaben bei mehreren Abfertigungskassen haben. Monatlich werden 1,53 Prozent des Bruttoentgelts gemeinsam mit dem Sozialversicherungsbeitrag einbezahlt und an die vom Arbeitgeber ausgewählte betriebliche Vorsorgekasse (BVK) weitergeleitet.
Wenn jemand öfters den Job wechselt, können sogenannte Anwartschaften bei mehreren Abfertigungskassen entstehen. Arbeitnehmer:innen können die Ansprüche weiter dort veranlagt lassen oder zusammenführen, wenn diese mindestens drei Jahre beitragsfrei sind. Dies führt zu einer besseren Übersicht. Hierfür müssen ein Antrag und die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises an die aktuelle Vorsorgekasse geschickt werden, die sich dann um die Zusammenführung kümmert.
Nach einer Mindestzeit von drei Dienstjahren können sich Arbeitnehmer:innen die Abfertigung auch auszahlen lassen und ausgeben oder selbst anderweitig veranlagen, wenn sie die dafür nötigen Kenntnisse und Erfahrung haben. Wir raten dazu, den Betrag nach Möglichkeit als zusätzliche Basisvorsorge im „Rucksack“ zu lassen. So kann er – wenn auch in kleinen Schritten – wachsen.
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