Regressforderungen der Versicherungen
Da stimmt doch etwas nicht: Wenn ich mit meinem Auto im Winter auf trockener Fahrbahn mit Sommerreifen einen Unfall baue, gibt es von der Versicherung Regressforderungen. Wenn ich jedoch im Spätherbst oder im zeitigen Frühling, wo es doch schneien kann, auf schneebedeckter Fahrbahn mit Sommerreifen einen Unfall baue, gibt es keine Regressforderungen? Ich meine, es kommt auf den wetterbedingten Zustand der Fahrbahn an und nicht auf die Jahreszeit!
Peter Popek
Wien
Wenn es einmal im September in Tallagen schneien sollte, wird eine Versicherung mit Regressforderungen vermutlich nicht durchkommen. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man rechtzeitig, also im Oktober, auf Winterreifen umsteigt.
Die Redaktion