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Warnlichter - Benützung verboten

Uneingeschränkte Nutzung der Drehlichter nur auf Privatstraßen

Blaulicht in eigener Sache?

Bei den Tankstellen werden neuerdings Drehlichter in Blau oder Gelb angeboten. Praktisch, dachte sich unser Leser. Kann ich im Notfall – etwa mit meiner hochschwangeren Ehefrau zur Entbindung ins Krankenhaus – mit Blaulicht fahren? Oder ein Gelblicht zur Absicherung einer Unfallstelle oder zum Abschleppen eines Fahrzeuges verwenden?

Nein, sagt das Gesetz

Nein, sagt das Gesetz. Im öffentlichen Straßennetz sind solche Drehlichter für Einsatzfahrzeuge der Polizei, Rettung und Feuerwehr reserviert. Ausnahmen werden nur wenige gemacht (wie für Schneeräumung oder Pannendienste). Dafür muss eine Bewilligung von der Behörde eingeholt werden. Uneingeschränkt benützen darf man solche Drehlichter aber auf Privatstraßen.

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