Test Autoapotheke: Dass auch die Autoapotheke ein Verfallsdatum hat, wissen viele Autofahrer, doch mit der Kontrolle hapert es. Worauf Sie beim Kauf eines neuen Verbandkastens achten sollten.
"Dass eine Autoapotheke ein Verfallsdatum hat, weiß ich. Kontrolliert habe ich sie zwar noch nie, aber meine ist sicher noch in Ordnung." So in etwa lautete der meistgehörte Satz, als wir im April dieses Jahres zur Autoapotheken-Kontrolle auf dem Parkplatz eines Einrichtungshauses im Raum Wien schritten.
Gelang es uns dennoch, die Autofahrerinnen und Autofahrer davon zu überzeugen, einen Blick auf ihren Verbandkasten werfen zu dürfen, war das Erstaunen meist groß.
Verfallsdatum der Autoapotheke überschritten
Fast 60 Prozent der 120 von uns begutachteten Autoapotheken (manche bezeichnen sie auch als Verbandstaschen oder Verbandskassette) erwiesen sich als nicht mehr so ganz aktuell, teilweise waren sie im wahrsten Sinne des Wortes angestaubt. Bei über einem Viertel lag das Ablaufdatum gar fünf und mehr Jahre zurück. Das älteste Exemplar, das wir aus dem Verkehr zogen, taugte eher als Exponat in einem Automobilmuseum denn für den Straßenverkehr. Es war im Jahr 1979 abgelaufen. Der vergilbte Inhalt zeigte bereits starke Auflösungserscheinungen.
Nie ausgepackt, leer oder nicht auffindbar
Manche – auch bereits abgelaufene – Verbandkästen waren vollständig und sogar noch in Plastikfolie eingeschweißt, andere dagegen hätten dringend eine Auffrischung benötigt. Sogar in Plastikbeuteln aufbewahrte Heftpflaster und Mullbinden wurden uns präsentiert. Erstaunlich auch: Nicht wenige Automobilisten waren sich zwar sicher, eine Autoapotheke an Bord zu haben, hatten jedoch keine Ahnung, wo sie sich befinden könnte. In zwei Fällen verlief die Suche danach ergebnislos; es war keine vorhanden.
Strafen von 40 bis 70 Euro möglich
Für eine fehlende oder mangelhafte Autoapotheke können Strafen verhängt werden. Die liegen hierzulande zwischen 40 und 70 Euro. Das österreichische Kraftfahrgesetz schreibt vor, dass eine Autoapotheke an Bord sein muss, legt aber keine Mindeststandards für das Verbandmaterial fest. Es muss lediglich zur Wundversorgung geeignet und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt sowie gegen Verschmutzung geschützt sein.