Unsere Tipps machen Sie fit für den Kauf von Geschenken im Internet.
Stimmt es, dass ich bei Onlinekäufen ein Rücktrittsrecht habe?
Ja, bei Onlinekäufen sind Sie besonders geschützt. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie das Geschäft für „private“ Zwecke als Konsument und nicht als Unternehmer abschließen. Für die meisten Bestellungen von Weihnachtsgeschenken haben Sie ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen. Der Unternehmer hat Sie über dieses Recht auch in geeigneter Weise zu informieren; andernfalls verlängert sich die Rücktrittsfrist auf 12 Monate.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, einige. Die meisten betreffen Dienstleistungen und digitale Inhalte. Die wichtigsten Beispiele: Maßanfertigungen, Hauslieferungen (etwa Pizza-Bestellungen), Veranstaltungskarten, Flug-, Hotel- und Reisebuchungen sowie Software-Downloads.
Muss ich den Rücktritt schriftlich erklären?
Ja, die Rücktrittserklärung hat schriftlich (am besten eingeschrieben) zu erfolgen. Bewahren Sie unbedingt eine Kopie des Schreibens und den Postbeleg zu Beweiszwecken auf. Musterbriefe dafür finden Sie hier: http:// europakonsument.at/de/page/musterbriefe. Der Unternehmer ist übrigens gesetzlich verpflichtet, Ihnen ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen, welches Sie ebenfalls benutzen können.
Wie lange kann ich von einem Onlinekauf zurücktreten?
Der Rücktritt ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Zustellung möglich.
Bis wann muss ich die bestellte Ware an das Unternehmen zurücksenden?
Die bestellte Ware ist spätestens binnen 14 Tagen ab Rücktrittserklärung an den Unternehmer zu retournieren. Wir empfehlen dringend, diese Frist auch einzuhalten. Wir wissen aus Beschwerdefällen, dass Unternehmen den Rücktritt mangels fristgerechter Rücksendung der Ware tatsächlich ablehnen.
Wer übernimmt bei einem Rücktritt die Kosten der Rücksendung der Ware?
Grundsätzlich haben Sie die Kosten für die Rücksendung der Ware zu übernehmen. Der Händler muss Ihnen im Gegenzug alle von Ihnen geleisteten Zahlungen erstatten: den Kaufpreis und auch die Kosten von Verpackung und Versand. Sie haben die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen, wenn der Unternehmer sich (wie es in vielen Fällen üblich ist) bereit erklärt hat, diese Kosten zu übernehmen.
In der Lieferung war eine Antwortkarte dabei, mit der ich die Rücksendung begründen sollte. Muss ich meinen Rücktritt wirklich begründen?
Nein, Sie müssen den Rücktritt nicht begründen.
Dieser Artikel entstand im Rahmen der "Action 670702 – ECC-NET AT FPA", für welche das Europäische Verbraucherzentrum Österreich Förderungen aus den Mitteln des Verbraucherprogramms der Europäischen Union (2014–2020) erhält.