Werbung an Schulen ist erlaubt, Werbung im Mitteilungsheft nicht. Der VKI hat die Schulwerbeagentur Young Enterprises Media geklagt. Der Vorwurf: Getarnte Werbung, aggressive Geschäftspraktiken, Ausnützen des Autoritätsverhältnisses der Lehrer gegenüber Schülern.
Wenn ein Mitteilungsheft 56 Seiten hat und 17 davon enthalten Werbung – ist das erlaubt oder nicht? Mit dieser Frage muss sich seit Februar 2013 das Handelsgericht Wien beschäftigen. Hier finden Sie das Urteil in erster Instanz.
Werbung an Schulen ist erlaubt, das steht in §46,3 Schulunterrichtsgesetz. Es geht um das Wie. Der VKI hat die Young Enterprises Media GmbH geklagt, weil sie in den Schulen Werbung verbreitet, die Kinder direkt anspricht. Diese Art von Werbung - die direkte Ansprache von Kindern - ist verboten, das zeigen zwei Gerichtsurteile zu Billa und Spar. Lesen Sie auch Raiffeisen Schulsponsoring 5/2014.
Lehrerin verteilt Mitteilungsheft an Drittklässler
Die Young Enterprises Media bietet zahlreiche Werbeformen im schulischen Raum an. Eine davon ist das Mitteilungsheft. Das dem Gericht vorgelegte Mitteilungsheft wurde im September 2012 an einer Volksschule im Umland von Wien von der Klassenlehrerin an die Drittklässler verteilt.
"In weiten Teilen reine Werbezeitschrift"
Schlägt man es auf, entpuppt es sich – Zitat aus der VKI-Klage – "in weiten Teilen als reine Werbezeitschrift“. In der Ausgabe vom Herbst 2012 finden sich: "Sanostol“, "Paula“ von Dr. Oetker, "Aquapulc die Piratenwelt“, Billa-Gutscheine, BIPA-Gutscheine, Vitamin-C-Tabletten von Dr. Böhm, Elmex-junior-Zahnpaste, Filme in der Lugner-City … die Liste der Werbenden ist lang.
Erreicht angeblich 300.000 Menschen
In den Werbeunterlagen behauptet die Agentur mit dem Mitteilungsheft über 300.000 Menschen zu erreichen. Das sind – Zitat – "128.000 7- bis 10-Jährige, 167.000 Elternteile und 6.400 LehrerInnen". Das Heft werde an 750 bis 800 Volksschulen vertrieben. Die Vorgaben sind streng: Die Hefte - Zitat - "dürfen seitens der Schule nicht eingebunden werden und müssen als das einzige exklusive Mitteilungsheft“ geführt werden.
Lehrer oder Direktion bestellen die Hefte
Die Werbeagentur hat Helfer in den Schulen. Lehrer bzw. Direktion bestellen die Mitteilungshefte und verteilen sie. In der Klage heißt es: Die Agentur nütze das Autoritätsverhältnis der Lehrer gegenüber den Kindern aus. Denn die Hefte würden nicht von Mitarbeitern der Agentur an die Kinder übergeben, sondern von Lehrern; das sei als "aggressive Geschäftspraktik zu qualifizieren.“
Werbekunden bezahlen zwischen 6.000 und 20.000 Euro
Der einzelne Kunde bezahlt für diese Werbeleistung zwischen 6000 und 20.000 Euro. Wieviel Geld, das wollten wir von einem der Geschäftsführer der Agentur, Stefan Siegl, wissen, erhält die Schule?“ Siegl: "Die Schulen erhalten (…) keine Vergütung".
Eine ausführliche Stellungnahme des Unternehmens finden Sie auf der nächsten Seite. - Lesen Sie auch die Einträge in unserem Forum "Kinder und Werbung".