Über den Gehalt von besonders gefährlichen Substanzen in Alltagsprodukten müssen Händler und Hersteller Auskunft geben – wenn sie gefragt werden. Konsumenten sollten von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
In vielen Alltagsprodukten sind giftige oder zumindest bedenkliche Chemikalien enthalten, ohne dass wir es wissen. Diese Schadstoffe können die unterschiedlichsten Erkrankungen hervorrufen, etwa Allergien, Asthma, Diabetes, Krebs, Hirnschäden oder Unfruchtbarkeit. Kinder sind besonders gefährdet, weil ihr Körper weniger Widerstandskraft besitzt und weil sie viele Gegenstände nicht nur berühren, sondern auch in den Mund nehmen.
Bedenkliche Stoffe deklarieren
Nicht nur für besorgte Eltern, für alle Verbraucher und Verbraucherinnen wäre es sehr hilfreich, würden bedenkliche Stoffe deklariert. Doch eine solche Art von Produktinformation scheuen die Verantwortlichen wie der Teufel das Weihwasser. Immerhin hat die EU den Konsumenten aber die Möglichkeit eröffnet, sich diese Informationen zu beschaffen.
Chemikalienverordnung REACH
Die im Jahr 2007 in Kraft getretene Chemikalienverordnung REACH (Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien) sieht eine Auskunftspflicht von Händlern und Herstellern vor. Wenn ein Produkt bestimmte 2besonders besorgniserregende" Stoffe enthält, sind die Unternehmen gesetzlich verpflichtet, dies einem anfragenden Konsumenten innerhalb von 45 Tagen mitzuteilen.
Funktioniert die Bestimmung?
Wir wollten wissen, ob diese Bestimmung in der Praxis auch funktioniert. Unsere Testperson stellte bei 13 Händlern Anfragen per E-Mail über 23 Produkte: Plastikartikel – von Badeenten, Trinkflaschen, Bällen, Badeschuhen, Regenstiefeln bis zu Fußmatten und einem Planschbecken; auch Erotikartikel waren darunter.