Was seit Jahrzehnten im Krankenhaus ganz im Sinne der Gesundheit eingesetzt wird, müsste sich doch auch im Alltag bewähren – sollte man denken, es ist aber nicht so.
Bedenkliche Chemikalie
Was haben Socken, Haushaltsreiniger und Zahncremen gemeinsam? Sie alle können Triclosan enthalten, eine chemische Verbindung mit antibakterieller und konservierender Eigenschaft. Dieses sogenannte Biozid ist nicht neu. Seit ungefähr 50 Jahren wird es erfolgreich in Spitälern als Desinfektionsmittel eingesetzt. Und was sich dort bewährt, müsste doch auch im Alltag nutzbringend zu verwenden sein. In der Tat verwenden einige Hersteller die Chemikalie in Textilien, um Schweißgeruch zu verhindern, in Reinigungsmitteln, um für blitzblanke, keimfreie Küchen zu sorgen, und in Zahnpflegemitteln, um die Plaquebildung zu unterbinden. Doch was auf den ersten Blick nach einem wunderbaren Universalmittel aussieht, erweist sich bei genauerer Betrachtungsweise als ernstes Problem.
Gefahr von Resistenzen
Im Krankenhaus kommt Triclosan in hohen Konzentrationen zum Einsatz, und das garantiert, dass auch tatsächlich alle Bakterien abgetötet werden. In manchen Produkten für den Alltag ist die Konzentration des chlorierten Diphenylethers dagegen niedriger, und zwar so niedrig, dass manche Bakterien vernichtet werden,
Alles blitzblank – eine übertriebene Hygiene im Haushalt mit antimikrobiell wirksamen Produkten kann die Resistenzbildung von Bakterien fördern. |
Deklarationspflicht mit Lücken
Für die Inhaltstoffe von Kosmetika und Reinigungsmitteln besteht seit 1997 in der EU eine Deklarationspflicht. Bei diesen Produkten muss also auch Triclosan in der Liste der Zusatzstoffe angegeben werden. Anders bei Gebrauchsgegenständen oder Textilien – hier ist eine Kennzeichnung nicht vorgeschrieben. Dem Konsumenten fehlt somit eine wichtige Information. Er kann sich höchstens an Angaben wie „verhindert Schweißgeruch“ oder „enthält antibakterielle Mittel“ orientieren. Die freiwilligen Angaben der Firmen, gedacht, um ein vermeintliches Qualitätsmerkmal hervorzuheben, sollten eher als Warnhinweis gelesen werden. Viele dieser Textilien wie Radlerhosen oder Joggingsocken enthalten nämlich Triclosan als Desinfektionsmittel, das auch hier, um es vorsichtig auszudrücken, als nicht unbedenklich anzusehen ist. Im Interesse der Konsumenten wäre daher eine Deklarationspflicht für alle antibakteriell wirksamen Substanzen in Textilien und Gebrauchsgegenständen wünschenswert.