So haben wir getestet
Im Test der Stiftung Warentest waren zehn Kaffeevollautomaten, davon sieben mit Milchschaumautomatik, einer mit Düse für manuelles Aufschäumen und zwei ohne Milchfunktion.
Sensorische Beurteilung (35 %)
Das Kaffeevolumen wurde auf 40 Milliliter eingestellt, ansonsten die Werkseinstellung belassen. Der Espresso wurde mit Leitungswasser ohne Wasserfilter gebrüht. Verwendet wurden Illy-Espressobohnen der Sorte Caffè in grani. Ein auf Kaffeeverkostung geschultes Panel aus acht Personen prüfte anonymisiert und randomisiert den Espresso bei zirka 55 Grad auf Fehlerfreiheit in Geschmack sowie Mundgefühl, Crema und Geruch. Die Auswertung erfolgte mit statistischen Methoden. Drei geschulte Personen verkosteten den Milchschaum aus handelsüblicher Milch (1,5 Prozent Fettgehalt). Sie beschrieben Aussehen, Geruch, Mundgefühl und Geschmack.
Technische Prüfung (25 %)
Bei der Aufheizzeit wurde die Zeit vom Einschalten bis zur Betriebsbereitschaft ermittelt. Beim Espressobrühen wurden unter anderem die Temperatur und Bezugsdauer der ersten und zweiten Tasse Kaffee sowie die Temperaturen und die Dauer des Brühens im betriebswarmen Zustand für die fünfte bis zehnte Tasse Espresso bewertet. Bei der Temperaturmessung wurden immer vorgewärmte Espressotassen verwendet. Zusätzlich wurde ermittelt, wie stark Temperatur und Volumen von zehn nacheinander zubereiteten Espressi schwankten sowie die Schwankung der Füllmenge bei zwei gleichzeitig gebrühten Espressi.
Beim Milchschäumen wurde die Volumenzunahme sowie der Wassergehalt in Milch und Schaum ermittelt und wie stark der Schaum in drei Minuten zusammenfällt. Mit den Vollautomaten wurde automatisch in Werkseinstellung geschäumt. Wenn möglich, wurde bei den Geräten geprüft, wie stark sich Espressostärke und -temperatur variieren lassen, wenn der Nutzer am Gerät den jeweils niedrigsten und höchsten Wert einstellt.
Handhabung (20 %)
Ein Experte beurteilte die Bedienungsanleitung. Fünf erfahrene Nutzer (Frauen und Männer unterschiedlichen Alters) bewerteten das Zubereiten der Getränke. Sie stellten unter anderem verschiedene Getränke ein, hantierten mit dem Wassertank, befüllten den Bohnenbehälter. Für den Aufwand beim Reinigen wurden sowohl die notwendigen Arbeitsschritte als auch das Fassungsvermögen von Tropfschale und Tresterbehälter beurteilt. Zusätzlich begutachteten die Tester nach mindestens 110 Bezügen alle Geräte von innen. Dabei achteten sie auf Kaffeepulverreste und Feuchtigkeit im Gehäuse sowie auf die Tatsache, ob diese Reste zugänglich sind und leicht entfernt werden können. Beim Entkalken wurden Aufwand und Dauer bewertet.
Sicherheit (5 %)
Geprüft wurden die elektrische Sicherheit und heiße Oberflächen in Anlehnung an DIN EN 60335–1 und DIN EN 60335–2–15. Die Beurteilung der heißen Oberflächen erfolgte in Anlehnung an DIN EN ISO 13732–1. Zudem wurde auf mögliche Fehlbedienung und die Verarbeitung geachtet.
Umwelteigenschaften (10 %)
Für den Stromverbrauch wurde der Energieverbrauch für Aufheizen, Zubereiten von je drei Espressi, Kaffee, Cappuccino, Latte macchiato und Milchschaum mit je einer Minute Pause und – wenn vorhanden – automatischen Spülgängen bis zum automatischen Abschalten gemessen. Außerdem wurde der Stand-by-Verbrauch bestimmt. Das Geräusch beurteilten fünf Personen beim Brühen und bei Geräten mit Mahlwerk auch beim Mahlen.
Schadstoffe (5 %)
Die Untersuchung erfolgte nach der Zubereitung von zirka 110 Getränken. Alle Geräte wurden nach Bedienungsanleitung entkalkt und gespült. Beim letzten Spülgang wurde chemisch reines Wasser verwendet, wie es eine gültige Norm empfiehlt. Nach einer Standzeit von 16 Stunden erfolgte die Bestimmung der Schadstoffe sowohl im Heißwasser- bzw. Dampfauslass als auch im Kaffeeauslauf. Es wurde auf Nickel, Blei, Kadmium, Chrom und Aluminium getestet.
Abwertungen
Abwertungen führen dazu, dass Mängel sich verstärkt aufs KONSUMENT-Testurteil auswirken. Folgende mit Fußnote gekennzeichnete Abwertungen kamen zur Anwendung: Lautete das Urteil für Espressotemperatur variieren „nicht zufriedenstellend“, wurde die technische Prüfung um eine halbe Note abgewertet. Wurde die Hygiene mit „weniger zufriedenstellend“ bewertet, wurde eine halbe Note vom Handhabungsurteil abgezogen. Bei „weniger zufriedenstellender“ Handhabung konnte das KONSUMENT-Testurteil maximal eine Note besser sein. Lautete die Note für Sicherheit „weniger zufriedenstellend“, konnte das KONSUMENT-Testurteil maximal eine halbe Note besser sein.