Zum Inhalt
Frauenhand Tattooentfernung Tattoo wird schwächer durch Behandlung mit Laser
Tattoos liegen im Trend. Ein Tattoo wieder loszuwerden, ist mit gewissen Risiken verbunden. Vor der Laserbehandlung ist eine gute Aufklärung wichtig. Bild: New Africa / Shutterstock.com

Tattooentfernung - Anbieter in Wien im Beratungstest

premium

Tattoos dürfen in Österreich nur ärztlich entfernt werden. Doch wie gut wird über die Behandlung aufgeklärt? Wir haben uns in insgesamt neun Wiener Ordinationen beraten lassen.

Eine Tätowierung wieder loszuwerden, ist mit gewissen Risiken verbunden. Wir haben uns angeschaut, wie genau man es vor der Behandlung mit der Aufklärungspflicht nimmt.

Wer darf in Österreich ein Tattoo entfernen?

Eine Tattooentfernung darf in Österreich nur ärztlich vorgenommen werden. Wie bei allen medizinischen Eingriffen sind die Betroffenen vor der Behandlung mit dem Laser über mögliche Risiken aufzuklären. Im Falle von Tattooentfer­nungen gilt dies umso mehr, weil in der ­Regel keine medizinische Notwendigkeit für den Eingriff vorliegt.

Besteht eine Aufklärungspflicht für die Tattooentfernung?

Ja. Da es sich bei einer Tattooentfernung um einen Eingriff handelt, der nur von Ärzt:innen ausgeführt werden darf, muss eine Aufklärung über mögliche Risiken erfolgen.

Wie haben wir die Qualität der Beratung getestet?

Eine tätowierte Testperson hat neun Ordinationen in Wien aufgesucht, die eine Tattooentfernung anbieten, und sich beraten lassen. Unmittelbar nach Verlassen der Ordination wurde ein Erinnerungsprotokoll erstellt. Die Beratung wurde unmittelbar nach der Konsultation protokolliert.

In die Bewertung flossen die Erhebung der körperlichen und gesundheitlichen Verfassung der Testperson (Anamnese), die Aufklärung über das Verfahren zur Tattooentfernung - Laser -  und mögliche Risiken sowie die Informationen zur geschätzten Anzahl der Sitzungen und der Kosten ein.

Wie ist unser Test zur Beratung vor einer Tattooentfernung ausgegangen?

Diese Ordinationen in Wien für Tattooentfernung haben wir einem Vergleich unterzogen:

  • Aestomed
  • Dermacare
  • Dr. Brigitte Klein
  • Dr. Norbert Kohrguber
  • Manomed
  • Dr. Frank Marschall
  • Medizin am Hauptbahnhof
  • Laser Zentrum Wien
  • The Cottage

Diese Informationen und Bewertungen finden Sie in unserem Anbietervergleich: Anamnese (Alter, Erkrankungen, Medikamente, Allergien, Vorbehandlungen, ...), Kriterien für Behandlungserfolg, Nebenwirkungen, Gerättyp Laser, Versorgung und Nachsorge (Creme, Kühlung, kein Schwimmen, keine Sonne/Solarium), Kosten (Anzahl der Behandlungen, Kosten pro Sitzung in Euro), Wartezeit, uvm.

Ein Anbieter in Wien für Tattooentfernung schnitt mit "sehr gut" und zwei mit "gut" ab. Luft nach oben gibt es bei den restlichen mit "durchschnittlich" bewerteten Anbietern.

>> Wenn Sie angemeldet sind, gelangen Sie hier direkt zur Testtabelle (Produktfinder).

Das bietet unser aktueller Test

Tattoos sind gefragt. Jede vierte erwachsene Person in Österreich hat mindestens eine Tätowierung. Doch bei der Begeisterung für die Verzierung des eigenen Körpers wird oft nicht daran gedacht, dass man eines Tattoos auch überdrüssig werden kann und es vielleicht wieder loswerden möchte. Wir haben uns angeschaut, wie genau es neun Anbieter in Wien mit ihrer Aufklärungspflicht nehmen.

Unser Beratungs-Test vor einer Tattooentfernung bietet werbefreie, unabhängige Testergebnisse!

So haben wir getestet

Eine Testperson kontaktierte ausgewählte Ärzt:innen, um sich bezüglich einer Tattooentfernung beraten zu lassen. Die Beratung wurde unmittelbar nach der Konsultation protokolliert.

Allgemeine Information: Hier wurden persönliche Eindrücke der Testperson festgehalten. Der Parameter "Allgemeine Information" ging nicht in das Testergebnis ein.

Anamnese: Das Risiko, das mit dem ärztlichen Eingriff einhergeht, wird durch die körperliche Verfassung und vorliegende Erkrankungen beeinflusst. Um Gefahrenquellen rechtzeitig erkennen zu können, sollten vor der Tattooentfernung bestimmte Fragen gestellt werden, etwa zur gesundheitlichen Konstitution oder zur Einnahme von Medikamenten. Bestimmte Indikationen könnten gegen eine Behandlung zur Tattooentfernung sprechen, etwa wenn Medikamente, die eingenommen werden müssen, die Lichtempfindlichkeit der Haut steigern.

Informationen: Hier wollten wir wissen, ob die Testperson darüber informiert wird, welcher Laser zum Einsatz kommt, oder auch darüber, dass Schmerzen auftreten können. Ebenfalls erwarteten wir eine Aufklärung zu Vor- und Nachsorge sowie möglichen Nebenwirkungen der Laser-Behandlung.

Kosten: Eine wichtige Information ist die Aufklärung über die Kosten und die mögliche Anzahl an Sitzungen.

>> Wenn Sie angemeldet sind, gelangen Sie hier direkt zur Testtabelle (Produktfinder).

KONSUMENT-TIPPS

  • Tattooentfernung: Die Entfernung eines Tattoos ist schmerzhafter, als sich ein Tattoo stechen zu lassen. Die Behandlung ist zudem zeitaufwendig und es fallen hohe Kosten an, die privat zu tragen sind. Zu möglichen Langzeitwirkungen liegen keine Informationen vor.
  • Tattoo stechen lassen: Beratung und Aufklärung sind auch wichtig, bevor man sich ein Tattoo stechen lässt. Auf was es dabei ankommt, können Sie in unserem Test zur Beratungsqualität in Tattoostudios kostenlos nachlesen: Tattoo- und Piercingstudios im Beratungstest.

 

Premium

Weiterlesen mit KONSUMENT-Abo:

  • 24-Stunden-Ticket
    oder
  • Online-Flatrate

Zugriff auf alle Artikel und Testergebnisse schon ab 3,75 Euro/Monat

Jetzt weiterlesen

Bereits registriert? Hier anmelden.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Pubertät: Akne - Angst vor dem Spiegel

In der Pubertät gilt es viele Probleme zu meistern. Eins davon heißt Akne. Unser neues KONSUMENT-Buch bietet konkrete Hilfestellung für eine schwierige Lebensphase.

Kommentieren

Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.

Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.

Anmelden

0 Kommentare

Keine Kommentare verfügbar.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang