Die TV-Fernbedienung war jahrzehntelang Grundausstattung aller Couch-Potatoes. Nicht einmal die hätten sich träumen lassen, dass sie eines Tages noch übertroffen würde. Die intelligenten Helfer haben allerdings auch deutliche Schwächen und Schattenseiten.
Sprachassistenten wie Alexa (Amazon), Google Assistant, Cortana (Microsoft) oder Siri (Apple) haben sich nicht nur auf unseren Computern und Smartphones eingenistet. Vorerst zwei von ihnen (Alexa und Google Assistant) finden sich als Wegbereiter des Internets der Dinge auch in unseren Wohnungen wieder, die dank ihnen zu „Smart Homes“ mutieren.
Persönliche Assistenz für zu Hause
Dort führen sie in Gestalt intelligenter Lautsprecher unsere Anordnungen aus, indem sie unsere Lieblingsmusik abspielen, einen Nachrichtenüberblick bringen, das Licht einschalten, die Heizung regeln, den Wetterbericht liefern, eine Internetsuche durchführen, eine Einkaufsliste erstellen, den Kalender verwalten und auf Wunsch Witze erzählen. Bei Amazon ist sogar der Online- Einkauf mittels Sprachbefehlen möglich. Für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen können Sprachassistenten ein Segen sein. Wie sich zeigt, gibt es unter den Nutzern mittlerweile auch etliche ältere Semester, die sich davor den neuen Medien verschlossen hatten, nun aber in dieser Form die Vorteile für sich entdeckt haben. Dass ein Sprachassistent im Haushalt allerdings Voraussetzung ist, um das Familienglück perfekt zu machen, wie die Fernsehwerbung suggeriert, darf bezweifelt werden – auch wenn man in der Praxis fast automatisch dazu neigt, ihn ähnlich wie ein Haustier in den Familienverband mit aufzunehmen.
Stiefkind Datenschutz
Über all den positiven Aspekten schwebt nämlich als Damoklesschwert des digitalen Zeitalters die Datenschutzfrage. Eine der Bedingungen für die Nutzung und das erwartungsgemäße Funktionieren eines Sprachassistenten ist ein Konto bei einem der oben genannten Anbieter. Dazu kommt die Notwendigkeit, dass die gesprochenen Anfragen zwecks Verarbeitung online weitergeleitet werden (WLAN-Anbindung ist Pflicht!) – auf jeden Fall zum Anbieter selbst und bei Bedarf auch an einen mit ihm kooperierenden Dritten. Weder Amazon noch Google haben zum Beispiel einen eigenen Wetterdienst oder Radiosender; sie lassen die benötigten Informationen von einem Partnerunternehmen liefern.