Damit wird Reparieren vom Akt der Eigeninitiative zu einem Anspruch, den Konsument:innen direkt beim Hersteller einfordern können. Förderbons bleiben wichtig, ergänzen das neue Recht aber, statt es zu ersetzen.
Recht auf Reparatur: Was Konsument:innen jetzt verlangen können
In den vergangenen Jahren galt: Wer ein defektes Gerät vor einem frühzeitigen Ende bewahren wollte, holte sich einen Förderbon und suchte einen Werkstattbetrieb auf. Mit dem 31. Juli 2026 verschiebt sich der Rahmen. Bis zu diesem Stichtag muss Österreich die EU-Richtlinie 2024/1799 zum Recht auf Reparatur in nationales Recht gießen, der Begutachtungsentwurf zum Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz lag bereits zu Jahresbeginn vor.
Was das neue Recht bringt
Die Richtlinie verpflichtet Hersteller, bestimmte Produkte auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Betroffen sind zunächst jene Geräte, die ohnehin unter die EU-Ökodesign-Verordnung fallen: Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergeräte, Staubsauger, Fernseher, Smartphones und Tablets. Die Liste lässt sich später erweitern. Hersteller dürfen die Reparatur nicht mehr mit dem Argument verweigern, ein Gerät sei zu alt oder nicht mehr im Sortiment, solange Ersatzteile verfügbar sind.
Ein zweiter Hebel betrifft die Gewährleistung. Wer ein Gerät innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist reparieren statt austauschen lässt, bekommt eine um zwölf Monate verlängerte Haftungsfrist. Das macht die Reparatur auch finanziell attraktiver: Statt sechs verbleibender Monate Haftung gilt das Gerät nach der Reparatur weitere drei Jahre als „abgesichert“. Drittens entsteht eine europäische Online-Plattform, auf der Reparaturbetriebe, Repair-Cafés, Ersatzteile und Verkäufer überholter Waren auffindbar werden sollen. Die Plattform wird länderweise befüllt, in Österreich liegt diese Aufgabe nach derzeitigem Stand bei den Konsumentenschutz-Stellen. Das Right-to-Repair bringt auch eine Ersatzteilpflicht mit. Hersteller sind also verpflichtet, je nach Produktgruppe essenzielle Ersatzteile oder Akkus für sieben bis zehn Jahre zur Verfügung zu stellen.
Förderbons als Ergänzung
Für Elektrogeräte läuft die Bundesförderung weiter, seit 12. Jänner 2026 unter dem neuen Namen „Geräte-Retter-Prämie“ (geräte-retter-prämie.at). Sie deckt 50 Prozent der Reparaturkosten, höchstens 130 Euro pro Bon. Entscheidet man sich nach einem Kostenvoranschlag gegen die Reparatur, werden auch dessen Kosten gefördert: ebenfalls zu 50 Prozent, hier mit einem Deckel von 30 Euro. Beantragt wird online, eingelöst bei einem Partnerbetrieb. Smartphones, Tablets, Spielkonsolen, E-Bikes und PKW sind nicht förderfähig. Das Vorgängermodell brachte es seit 2022 auf rund 1,7 Millionen eingelöste Bons. Für die neue Phase 2026 bis 2028 stehen jährlich rund 30 Millionen Euro zur Verfügung, die Maximalförderung sank von 200 auf 130 Euro. Der Start verlief zügig: Bis Ende März 2026 wurden 65.300 Bons generiert, rund 59.000 davon eingelöst, am häufigsten für Kaffeemaschinen, Waschmaschinen und Geschirrspüler.
Anders sieht es beim Wiener Reparaturbon aus, der nicht-elektronische Gegenstände wie Möbel, Kleidung, Schuhe, Fenster, akustische Musikinstrumente und (seit 2026 wieder) Fahrräder abdeckt. Das Jahresbudget von 250.000 Euro war nach knapp einem Monat aufgebraucht: Rund 300 Bons pro Tag wurden seit Start am 22. April 2026 beantragt, am 19. Mai musste die Stadt den Bon stoppen. Bereits beantragte Bons bleiben bis zum Ende ihrer Gültigkeit einlösbar, eine Neuauflage ist für 2027 in Aussicht gestellt. Außerhalb Wiens existiert kein vergleichbarer Förderbon für nicht-elektronische Geräte. Reparaturbetriebe findet man bundesweit über reparaturfuehrer.at, in Graz zusätzlich über grazrepariert.at.
Was Wien reparieren lässt
Die Daten der MA 22 zeigen, wie stark Förderpolitik das Reparaturverhalten lenkt. Solange auch Elektrogeräte und Mobiltelefone in Wien gefördert wurden (Perioden 2020/21), entfielen 41 Prozent der mehr als 35.000 Reparaturen auf Handys, Computer und Drucker. Mit dem Bundesbonus ab 2023 fiel diese Kategorie weg, Fahrräder und Textilreparaturen rückten in den Vordergrund. 2025 verschwanden auch die Fahrräder aus dem Wiener Bon, der Sammelposten „Sonstiges“ mit Textilien und Musikinstrumenten machte daraufhin 95,5 Prozent der rund 8.300 Reparaturen aus. 2026 dreht sich das Bild erneut: In den ersten Wochen entfielen 41 Prozent der 3.034 erfassten Reparaturen auf Fahrräder, dann war das Budget weg.
Hinter diesem Wechsel steht ein massiver Mengeneinbruch. In der Periode 2020/21 entfielen mit 18 Prozent Elektrogeräten und 41 Prozent Handys, Computern und Druckern fast sechs von zehn Reparaturen auf Elektronik. Genau diese stückzahlstarken Kategorien übernahm ab 2023 das Bundesprogramm. Entsprechend brach die Wiener Gesamtzahl von über 35.000 auf rund 6.300 (2023) und rund 5.800 (2024) ein, ehe sie 2025 wieder auf rund 8.300 stieg.
Die kleinen Kategorien blieben über alle Perioden Randerscheinungen. Möbel, Fenster und Innenausstattung pendelten zwischen 2 und 4 Prozent, Sanitärreparaturen schrumpften von 3 Prozent (2020/21, inklusive Elektroinstallationen) auf zuletzt 0,1 Prozent. Die Fahrräder dagegen kletterten von 10 über 19 auf 34 Prozent (2020/21, 2023 und 2024), bevor sie 2025 ausfielen und 2026 mit 41,03 Prozent zurückkehrten. Neben ihnen trägt das laufende Jahr erneut der Sammelposten „Sonstiges“ mit 58,31 Prozent.
Die Werte für 2026 sind vorläufig: Sie erfassen nur die ersten Wochen ab 22. April, die Periode endete wegen Budgetausschöpfung bereits am 19. Mai 2026. Die finalen Zahlen sind vor Drucklegung mit der MA 22 abzustimmen.
Unsere Empfehlung
Geht ein Gerät kaputt, lohnt der Blick auf drei Ebenen in dieser Reihenfolge: Erstens, liegt der Kauf weniger als zwei Jahre zurück, greift die Gewährleistung, die Reparatur muss der Händler tragen. Zweitens, ist das Gerät älter, aber von der EU-Reparaturpflicht erfasst (Waschmaschine, Geschirrspüler, Kühlgerät, Staubsauger, Fernseher, Smartphone, Tablet), kann ab Ende Juli 2026 die Reparatur direkt beim Hersteller verlangt werden. Drittens, bei Elektrogeräten lohnt parallel ein Blick auf die Geräte-Retter-Prämie. Wer es niederschwellig versuchen will, findet in den meisten österreichischen Städten Repair-Cafés (siehe auch konsument.at/repaircafe), die kleinere Defekte ehrenamtlich beheben. Beim Wiener Reparaturbon heißt es 2026 leider warten: Bis zur Neuauflage 2027 bleibt die Förderlücke bei Möbeln, Textilien und Fahrrädern bestehen.

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