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Erzwungene Cookie-Zustimmung - Datenschutz?

"Für das Online-Lesen diverser Tageszeitungen gibt es meist zwei Möglichkeiten. Entweder man kauft ein Online-Abo, oder man überlässt seine sämtlichen gesammelten Daten durch die erzwungene Cookie-Zustimmung diesen und weiteren Unternehmen. Wie sieht es hier datenschutzrechtlich aus?"

Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Wolfgang Schmitt, LL.M. (WU), MA.

Kontroverse Diskussion

Portrait Wolfgang Schmitt
Bild: Wolfgang Schmitt/VKI

Das Thema Cookies (also die Analyse des Nutzerverhaltens im Internet u.a. zur Platzierung von Werbung) ist eines der brennendsten Themen im Datenschutz. Aus rechtlicher Sicht dürfen Cookies nur nach Einholung einer Einwilligungserklärung des jeweiligen Nutzers gesetzt werden. Über die Voraussetzungen der Einwilligung wird nach wie vor diskutiert.

Unserer Ansicht nach wurde diese Diskussion durch den Europäischen Gerichtshof ausreichend beantwortet. Cookies dürfen nur nach einer aktiven Einwilligung der Verbraucher gesetzt werden. Nichtsdestotrotz wird seitens der Unternehmen weiterhin nach Möglichkeiten gesucht, Nutzer auf vermeintlich rechtmäßige Weise zu einer Einwilligung zu bewegen.

Die von Ihnen angesprochene, insbesondere von Tageszeitungen geübte Praxis – entweder muss man Cookies akzeptieren oder ein kostengünstiges Abo kaufen – hat die Datenschutzbehörde 2018 für zulässig erachtet. Weil es sich hierbei nicht um eine unverhältnismäßig teure Alternative handle. Diese Entscheidung halten wir durchaus für umstritten. Die Privatsphäre von Verbrauchern sollte nicht käuflich sein.

Zu Klärung der Frage sind weitere Verfahren anhängig. Der Zeitpunkt einer Entscheidung ist nicht absehbar. Insbesondere deshalb, da es sich hier um Fragen handelt, die abschließend wohl nur der Europäische Gerichtshof beantworten kann.

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