Jetzt verschenken kann Vorteile bringen
Vor Kurzem hat der Verfassungsgerichtshof ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet: Die Bestimmung des Erbschaftssteuergesetzes, wonach beim Erben und Verschenken der dreifache Einheitswert heranzuziehen ist, ist den Höchstrichtern ein Dorn im Auge. Erfahrungsgemäß enden solche Prüfungsverfahren oft mit der Aufhebung des Gesetzes.
Höherer Verkehrswert als Steuergrundlage
Daher ist es wahrscheinlich, dass zukünftig bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Liegenschaften der wesentlich höhere Verkehrswert herangezogen wird. Das würde das Verschenken und Vererben für den Erwerber wesentlich verteuern. Wer also ohnehin plant, seinen Lieben irgendwann ein Haus oder Grundstück zu überlassen, sollte dies bald in die Wege leiten, das kann Steuer sparen.