Orientierung an Testurteilen
Wenn Waren oder Dienstleistungen von uns die Bestnote „sehr gut“ bekommen, können sich unsere Leserinnen und Leser bei Kauf oder Vertragsabschluss daran orientieren. Also werben viele Unternehmen mit unseren Testurteilen. Nicht alle Firmen gehen dabei korrekt vor. Ein Hersteller von Kochtöpfen putzte die Werbung für ein fünfteiliges Set mit einem 17 Jahre alten „Konsument“-Testurteil auf. Getestet hatten wir seinerzeit aber ein einziges Modell. Und dieses kann ja inzwischen technisch anders gestaltet worden sein. Eine solche Werbelinie führt also in die Irre.
Nicht länger als drei Jahre
Daher haben wir strenge Richtlinien für die Werbung mit unseren Testergebnissen. Sie muss sich immer auf konkrete Produkte in einem ganz bestimmten Test beziehen. Positive Aussagen dürfen nicht zitiert werden, wenn andere, weniger günstige verschwiegen werden. Und mit einem Testergebnis darf nicht länger als drei Jahre geworben werden. Ebenso, wenn das getestete Produkt inzwischen verändert wurde oder bereits ein neuer Test
So schaut korrekte Werbung mit unserem Testurteil aus: Die Merkur Versicherung wurde tatsächlich als einzige in allen vier getesteten Leistungsbereichen "sehr gut" bewertet. |
Ein Matratzenhändler warb mit der Aussage „Testsieger bei Konsument“. Der Schönheitsfehler: Das Produkt hatte zwar tatsächlich „gut“ abgeschnitten, aber das hatten 16 andere (von 19 getesteten) ebenfalls. Hier von „Testsieger“ zu sprechen, ist also reichlich gewagt. Wer mit unseren Testergebnissen wirbt, muss daher immer auch anführen, wie viele Waren oder Dienstleistungen im Test vertreten waren und wie viele davon „sehr gut“ oder „gut“ bewertet wurden.
Unterstützen Sie unsOft ist es die missgünstige Konkurrenz, die uns über solch eine unzulässige Reklame informiert. Aber auch auf Ihre Unterstützung sind wir angewiesen: Denn heute ist es denkbar, dass ein Internetanbieter einfach unser Logo auf seine Seite kopiert und so den Eindruck erweckt, wir hätten seine Produkte getestet und für gut befunden. Wenn Sie uns solche Praktiken unter leserbriefe@ konsument.at melden, können wir dagegen rechtliche Schritte unternehmen.