Zum Inhalt

Werbung hinter dem Scheibenwischer - Seit kurzem ist sie strafbar

Standpunkt der Juristen: Die Straße wird verkehrsfremd benützt

Wer Prospekte oder anderes Werbematerial hinter die Scheibenwischer parkender Autos klemmt, muss mit einer Strafe von mindestens 1000 Schilling (72,67 Euro) rechnen. Das bestätigte jetzt der Verwaltungsgerichtshof in einem Erkenntnis. Damit wurde die Beschwerde eines Wiener Geschäftsmannes abgelehnt, den die Behörde zur Strafe in dieser Höhe verdonnert hatte, weil er seine Prospekte auf diese Weise unter die Leute brachte. Die Juristen stehen auf dem Standpunkt, dass die Straße verkehrsfremd benützt wird. Gewarnt seien vor allem Vereine, die zu dieser Methode greifen, weil ihnen die Mittel für geeignetere Werbemaßnahmen fehlen.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Werberat: Fehlanzeige - Kommentar von Chefredakteur Gerhard Früholz

Hunderte Werbebotschaften prasseln täglich auf uns ein. Belanglose, nervende, witzige, kreative. Oft sind sie auch provokativ, aggressiv, irreführend oder sexistisch. - Was sagt der Werberat? - Ein "Aufgespießt" von KONSUMENT-Chefredakteur Gerhard Früholz.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang