Wer Prospekte oder anderes Werbematerial hinter die Scheibenwischer parkender Autos klemmt, muss mit einer Strafe von mindestens 1000 Schilling (72,67 Euro) rechnen. Das bestätigte jetzt der Verwaltungsgerichtshof in einem Erkenntnis. Damit wurde die Beschwerde eines Wiener Geschäftsmannes abgelehnt, den die Behörde zur Strafe in dieser Höhe verdonnert hatte, weil er seine Prospekte auf diese Weise unter die Leute brachte. Die Juristen stehen auf dem Standpunkt, dass die Straße verkehrsfremd benützt wird. Gewarnt seien vor allem Vereine, die zu dieser Methode greifen, weil ihnen die Mittel für geeignetere Werbemaßnahmen fehlen.
Werbung hinter dem Scheibenwischer - Seit kurzem ist sie strafbar