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Supermarkt - Schaden durch Kleinkind

Mein kleiner Sohn nahm im Supermarkt eine Flasche Öl, sie rutschte ihm aus der Hand und zerbrach. Wer muss für den Schaden aufkommen?
Eltern können nur dann für einen Schaden ihrer Kinder haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dies kann im Einzelfall meist erst ein Gericht klären. Allzu eng ist diese Aufsichtspflicht aber nicht auszulegen. So muss etwa ein kleines Kind sicher nicht ständig an der Hand geführt werden. Sehr oft sind Supermärkte auch gegen derartige Kleinschäden versichert.

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