Ob der folgende Fall nur ein Einzelfall ist? Ein Heimwerker benötigt ein Holzstück nach einem bestimmten Maß zugeschnitten. Also begibt er sich in ein Bastlergeschäft. Der Verkäufer schickt ihn zur Schneidemaschine, dort wird exakt eine halbe Minute an seinem Auftrag gearbeitet. Der Heimwerker fällt aus allen Wolken, als ihm zunächst die vierfache Arbeitszeit verrechnet wird. Das hätte eine Rechnung von 3,60 Euro ergeben. Da macht er seinem Ärger Luft. Mit Erfolg: Er muss plötzlich nur mehr einen Euro bezahlen. Beim Verlassen des Geschäfts gibt man ihm aber noch deutlich zu verstehen, dass er als Kunde in Zukunft unerwünscht sei. Ob der Betrieb nicht gleich ein Schild „Kleinaufträge unerwünscht“ in die Auslage hängen sollte...
Nepp mit Kleinauftrag - Zwei Zuschnitte um 3,6 Euro